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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-12-15

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Mit dieser parlamentarischen Initiative bittet Sie die sozialdemokratische Fraktion, heute mitzuhelfen, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die verfassungskonforme Vertretung der Geschlechter an den eidgenössischen Gerichten sicherzustellen. Auslöser für diese Initiative war die Situation bei der Erstbestellung des Bundespatentgerichtes im Juni 2010, als nach der Wahl nur gerade ein Frauenanteil von 3 Prozent resultierte. Dieses Debakel wurde im Juni 2011 denn auch nur leicht nachgebessert, mit einem Frauenanteil von 13 Prozent am Bundespatentgericht.

An den weiteren eidgenössischen Gerichten sind die Frauen - Stand 5. Dezember 2011 - wie folgt vertreten: Bundesgericht: 28,9 Prozent, leicht rückläufig; Bundesstrafgericht: 27,8 Prozent, rückläufig; Bundesverwaltungsgericht: 29,2 Prozent, ganz leicht aufwärts seit 2010. Sie sehen, es gibt eine gläserne Decke. Noch nie war der Frauenanteil an einem eidgenössischen Gericht höher als 30 Prozent. Die gläserne Decke liegt bei 30 Prozent. Bei 30 Prozent liegt sie, Klammerbemerkung, offensichtlich auch bei den öffentlich gewählten Parlamenten: Der heutige Frauenanteil im Nationalrat beträgt 29 und jener im Ständerat 19 Prozent.

Hier bei den Gerichten aber sind wir, die Bundesversammlung, Wahlbehörde. Wenn wir uns hier nicht selbst an der Nase nehmen können, müssen wir uns den gesetzlichen Auftrag geben, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen. Denn die Bundesverfassung sagt es in Artikel 8 Absatz 3 klipp und klar: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit." Gerichte gehören zum Bereich Arbeit, und wir sind die Wahlbehörde für die eidgenössischen Gerichte, also müssen wir uns die geeigneten gesetzlichen Grundlagen geben, damit wir wirklich zu dieser gleichen und gleichberechtigten Geschlechtervertretung an den Gerichten kommen. [PAGE 2104]

Sie werden mir nicht sagen können: "Das kommt dann schon." Das hörte ich vor vierzig Jahren als junge Frau, und es kam nicht. Sie werden mir auch nicht sagen können: "Eine Quote wollen wir sowieso nicht." Nein, das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) schlägt als mittelfristige Massnahmen Geschlechterquoten vor; es muss leider immer wieder die Schweiz rügen, dass sie dieser Frage kein Gewicht beimisst.

Ein weiteres Argument ist die Zunahme der Zahl der Juristinnen auf allen Stufen in der Schweiz: Studiumsabsolventinnen, Rechtsanwältinnen, Doktorinnen, Professorinnen - da sind die Zahlen gestiegen, es gibt absolut genügend hochqualifizierte Bewerberinnen mit den notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, mit einer juristischen Ausbildung.

Ich bitte Sie daher, jetzt Hand zu bieten. Der Handlungsbedarf ist da, Sie haben das Delta gehört; wir stehen bei allen eidgenössischen Gerichten heute bei unter 30 Prozent. Gleichheit und Gleichberechtigung erreichen wir mit 50 zu 50 Prozent. Der Handlungsbedarf ist da, von selbst geht nichts in dieser Frage, eher gibt es noch Rückschritt und Rückläufigkeit, wie ich Ihnen anhand der aktuellen Zahlen der Frauenanteile belegt habe. Die Zweckmässigkeit des parlamentarischen Vorgehens ist ebenso gegeben, da wir ja Wahlbehörde sind und uns nicht der Bundesrat die Gesetzesvorgaben machen kann oder soll. Daher sind wir selbst gefordert.

Ich bitte Sie, unserer Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.