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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-06-07

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Meine Frage ist folgende: Sie haben gesagt, nicht der Bundesrat begründe diese Verfügung, also den ablehnenden Entscheid in Sachen Spielbanken beispielsweise gegenüber Herisau, sondern die Eidgenössische Spielbankenkommission. Ich kann das so akzeptieren. Ich frage Sie allerdings, ob Artikel 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wonach Verfügungen begründet werden müssen, für die Spielbankenkommission nicht gilt.

Es ist mir neu, dass man Begründungen von Verfügungen anbegehren müsste. Jede Steuerbehörde - Sie hatten sicher in Ihrer beruflichen Vergangenheit viel damit zu tun - begründet eine Verfügung, und das nicht erst auf Anbegehren, sondern gleichzeitig mit dem Entscheid.