Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-15
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-15
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen bestens für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage im Sinne der Beratungen auch der Kommission für Rechtsfragen. Ich möchte einfach nochmals auf die Bedeutung dieses Geschäftes hinweisen.
Menschenhandel ist eine Form der modernen Sklaverei. Jährlich werden zwischen 800 000 und 2 400 000 Menschen Opfer dieses Verbrechens. Ursachen sind zum einen Armut, zum andern aber auch die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften wie auch nach Frauen für das Sexgewerbe. Die Schweiz ist sehr wohl davon betroffen: Die Schweiz ist Zielland des Menschenhandels. Der grösste Teil der Opfer sind Frauen und Mädchen, die zur Ausbeutung in der Prostitution gehandelt werden. Die Opfer stammen mehrheitlich aus Ost- und Südeuropa, Brasilien und Thailand. Die Täter sind oft kleinräumig vernetzt und familiär miteingebunden. Die Strafurteilsstatistik gibt kein richtiges Abbild der Situation, denn die Dunkelziffer ist sehr hoch, da die Opfer meist nicht bereit sind, als Zeuginnen aufzutreten oder die Täter anzuzeigen.
Gestatten Sie mir, jetzt noch kurz auf die Argumente von Herrn Reimann einzugehen, der gegen Eintreten votiert hat. Er hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass er zusammen mit 156 weiteren Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern ebenfalls die Genehmigung der Konvention verlangt habe. Die Argumente der Minderheit, die gegen Eintreten ist, wurden bereits in der Kommission entkräftet. Herr Reimann sagte, es hätte keinen Mehrwert für die Schweiz, wenn wir diese Europaratskonvention genehmigen würden. Das ist falsch, und es wurde auch von Herrn Lobsiger in der Kommission klar dargelegt, dass die Schweiz Zielland des Menschenhandels ist und deshalb alles Interesse daran hat, dass die internationale Bekämpfung des Menschenhandels koordiniert erfolgt. Wir haben auch alles Interesse daran, dass die Opfer resozialisiert und allenfalls repatriiert werden können. Und wir haben alles Interesse daran, dass, um die Täter tatsächlich in den Griff zu bekommen, der ausserprozessuale Zeugenschutz verbessert wird; denn nur so können wir die grosse Dunkelziffer bekämpfen.
Dann noch zur Bemerkung von Frau Schmid-Federer: Frau Schmid-Federer, ich glaube, Ihr Begehren ist vor allem durch eine andere ausländerrechtliche Praxis zu erfüllen. Denn es ist klar, im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes können nur Opfer erfasst werden, die auch zur Aussage bereit sind. Aber der Anspruch auf Härtefallmassnahmen usw. ist eine Frage der ausländerrechtlichen Praxis, und ich denke, wir sind alle gut beraten, wenn wir die Praxis zusammen mit den NGO sehr aufmerksam verfolgen, hier auf eine opfergerechte Praxis achten und versuchen, diese durchzusetzen.
Ich bitte Sie, treten Sie auf die Vorlage ein, und genehmigen Sie damit die beiden wichtigen Standbeine bei der Bekämpfung des Menschenhandels, nämlich das Übereinkommen des Europarates wie auch den Entwurf zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz.