Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-12-15
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-15
Wortprotokoll
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist ein wesentliches Element bei der Bekämpfung insbesondere der organisierten Kriminalität. Der letzte Baustein, der letzte Punkt, der vor der Ratifizierung noch offen ist, ist die Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Der ausserprozessuale Zeugenschutz ist ein Instrument, das einerseits Gott sei Dank sehr selten eingesetzt werden muss, das aber andererseits dort, wo es eingesetzt werden muss, von elementarer Bedeutung ist. Ohne Kooperation mit Insidern in einer kriminellen Organisation ist der Kampf gegen die organisierte Kriminalität schwierig, häufig sogar unmöglich. Es geht hier darum, einerseits Opfern Schutz zu gewähren, andererseits aber auch anderen Beteiligten oder Personen im Umfeld krimineller Organisationen wirkungsvollen Schutz zu gewähren. In Extremfällen muss das über den ausserprozessualen Zeugenschutz passieren. Daher ist die Existenz eines entsprechenden Zeugenschutzprogramms häufig ein wesentliches Argument, um Zeugen überhaupt für eine Kooperation zu gewinnen, um Zeugen zu gewinnen, die um ihr Leben und ihre körperliche Integrität fürchten.
Die Minderheit erachtet das als überflüssig. Das ist, gelinde gesagt, naiv. Es ist erstaunlich, dass insbesondere die SVP, die sonst in sehr starkem Mass auf das Strafrecht setzt, ausgerechnet hier, wo es um dessen wirkungsvolle Anwendung geht, das Strafrecht schwächen will.
Die SP-Fraktion steht konsequent für eine wirkungsvolle Strafverfolgung ein, für eine schlagkräftige Bekämpfung der organisierten Kriminalität und für den Schutz der Opfer und der weiteren Betroffenen. Deshalb unterstützen wir die Vorlage, werden auf sie eintreten und ihr zustimmen.