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Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-12-15

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-15

Wortprotokoll

Motion oder Umwandlung der Motion in einen Prüfungsauftrag? Das ist die Frage. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, an der Motion festzuhalten.

Sachlich muss ich eigentlich nicht viel dazu sagen, worum es geht. Am 1. Januar 2007 haben wir das neue Strafrecht eingeführt, und wie Sie wissen, war die SVP sehr schnell der Meinung, wir müssten dort einige Punkte wieder rückgängig machen. Diese Motion hat die beiden offensichtlichsten Punkte aufgenommen. Das eine sind die kurzen Freiheitsstrafen, und das andere sind die bedingten Geldstrafen. Diese beiden Dinge, bei denen es am klarsten ist, dass sie rückgängig gemacht werden müssen, hat die Motion Luginbühl aufgenommen. Um diese geht es.

Nun hat sich eine Unsitte eingeschlichen: Wenn wir eine Motion auf dem Tisch haben, haben wir die Tendenz zu sagen: Weil in der Bundesverwaltung das Thema sowieso revidiert wird, weil das Strafrecht generell überarbeitet wird, lehnen wir diese Motion ab, leiten sie weiter und geben stattdessen einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung, damit sie das Thema weiter bearbeitet.

Das will ich nicht, das will die Minderheit nicht. Es ist besser zu sagen: Wir wollen den Inhalt der Motion, wir nehmen die Motion an, und wir bleiben bei der Motion. Dann ist es nämlich ein klarer Auftrag. Wenn das Ganze hingegen einfach als Prüfungsauftrag an die Verwaltung geht und diese das Thema in normalen Revisionsarbeiten verarbeitet, dann ist das nicht zweckdienlich. Das ist nämlich eine Relativierung der Absicht, die mit der Motion verfolgt wird. Deshalb scheint mir klar und notwendig: Wenn man eine Änderung will, nämlich hier die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und den Wegfall der bedingten Geldstrafen, wenn man das will, ist es viel zweckdienlicher, besser und logischer, man hält an der Motion fest. Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Der Punkt, dass man die Behandlung der Standesinitiativen aussetzt und einfach zuwartet, sie auf die lange Bank schiebt, ist ohnehin in Ordnung, damit sind wir einverstanden; es geht nur um die Frage: Motion oder Prüfungsauftrag? Bitte stimmen Sie für die Motion.

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