Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-19
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Soll für das Radfahren ein Mindestalter festgelegt werden oder nicht? Heute gibt es ein Mindestalter, nämlich das Alter bei Beginn der Schulpflicht. Das bedeutet, dass heute Kinder in vielen Gegenden bereits mit vier Jahren Velo fahren dürfen. Die Mehrheit will im Unterschied zur Minderheit kein Mindestalter festlegen, eben gerade aus der Überlegung, dass sich ja auch der Beginn der Schulpflicht verändert hat. Die Minderheit setzt die Grenze bei sechs Jahren, wie es bereits von Frau Teuscher begründet worden ist; dies aus der Überzeugung, dass jüngere Kinder zu wenig risikobewusst sind, um ohne Aufsicht verkehrsreiche Strassen benutzen zu können. Für jüngere Kinder in Begleitung und in besonders geschützten Verhältnissen werden aber Ausnahmen definiert. Ich gebe zu, diese Regelung ist etwas umständlich formuliert, aber sicher praktikabel und umsetzbar.
Auch wir Grünliberalen setzen auf die Verantwortung der Eltern, aber wir kommen zu einem anderen Schluss als Herr Candinas; wir unterstützen nämlich den Minderheitsantrag. Das angeführte Argument, wonach ein Kind nach Erreichen der Altersgrenze das Recht habe, auch dann zu fahren, wenn es nicht fahrtauglich sei, kann man mit dem Hinweis auf eine ähnliche Situation im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz entkräften: Nicht überall, wo Tempo 80 erlaubt ist, können Sie auch mit Tempo 80 durch die Kurven fahren. Sie haben da keinen neuen Tatbestand; mit dem angeführten Beispiel wird die Argumentation der Mehrheit also nicht zusätzlich unterstützt.
Wie gesagt: Wir Grünliberalen unterstützen die Minderheit.