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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-19

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es darum, ab welchem Alter ein Kind auf der Strasse Velo fahren darf. Die heutige Regelung sieht vor, dass Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht auf der Strasse Rad fahren dürfen. Die Frage stellt sich heute, was das schulpflichtige Alter ist: Beginnt es mit sieben Jahren, wenn die Kinder in die erste Klasse gehen? Oder ist das vorschulpflichtige Alter mit dem Eintritt in den Kindergarten, ab fünf Jahren, beendet? Diese Diskussion hat dazu geführt, dass der Bundesrat in seinem Entwurf zu diesem Artikel das Alter festgelegt hat, indem er gesagt hat, dass unter "vorschulpflichtig" das Alter bis zur Vollendung des siebten Altersjahrs zu verstehen sei.

In der Kommission haben wir lange darüber diskutiert, ob man überhaupt ein Alter festlegen soll, ab welchem ein Kind unbeaufsichtigt und alleine auf der Strasse unterwegs sein darf, oder ob das in der Verantwortung der Eltern bleiben soll. Auch der Ständerat hat sich in seiner vorangegangenen Debatte mit dieser Frage auseinandergesetzt, wobei er zum Schluss gekommen ist, Kinder sollten ab dem sechsten Altersjahr alleine auf der Strasse Velo fahren dürfen; vor dem sechsten Altersjahr sollen Kinder an verkehrsberuhigten Orten - beispielsweise in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf verkehrsarmen Strassen und auf Radwegen - alleine unterwegs sein dürfen. Auf Strassen, auf welchen nicht so viel Verkehr herrscht oder der Verkehr langsam ist, sollen die Kinder also eigene Erfahrungen sammeln können.

Die Minderheit, die ich vertrete, nimmt dieses Konzept des Ständerates auf, auch wenn wir uns bewusst sind, dass die Formulierung etwas kompliziert geraten ist. Die praktische Umsetzung dieses Vorschlages ist aber ziemlich einfach, weil all diese verkehrsberuhigten Strassen, Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen gut beschildert sind und allen klar ist, wann sie wo unterwegs sind. Die Minderheit findet es gut, wenn Kinder zuerst einmal alleine auf Strassen, auf welchen es nicht so gefährlich ist, Erfahrungen sammeln, sodass sie ab dem sechsten Altersjahr alleine unterwegs sein können. Deshalb bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.

Die Mehrheit der Kommission will überhaupt keine Aussage darüber machen, ab wann ein Kind alleine auf der Strasse unterwegs sein darf. Das fand die Minderheit nicht zielführend. Denn es ist so, dass kleine Kinder gewisse Dinge völlig falsch einschätzen, beispielsweise die Geschwindigkeit oder Distanzen. Deshalb ist die Minderheit der Meinung, dass es gut ist, wenn wir im Sinn einer Richtlinie das sechste Altersjahr wählen, was dann auch den Eltern als Orientierungshilfe dienen kann. Die Mehrheit legt die ganze Verantwortung in die Hand der Eltern. Es ist aber so, dass es für die Eltern manchmal schwierig ist, die Fähigkeiten ihres Kindes objektiv zu beurteilen, sodass Eltern manchmal davon ausgehen, dass ihr Kind viel reifer sei, als es seiner psychologischen Entwicklung eigentlich entsprechen würde.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.