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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-19

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es geht darum, wann im Verfahren und wie lange der Ausweis entzogen werden soll. Das Strassenverkehrsgesetz sieht in Artikel 54 bereits heute die Möglichkeit vor, einem Fahrzeugführer den Ausweis zu entziehen. Der Führerausweis wird von der Polizei auch oft sofort eingezogen - zumindest dann, wenn genügend Verdachtsmomente in Bezug auf die Fahreignung bestehen. In den meisten Fällen muss der Ausweis jedoch bereits nach wenigen Tagen wieder ausgehändigt werden.

Die Minderheit verlangt, dass der Führerausweis auch dann vorsorglich entzogen werden kann, wenn der mutmassliche Tatbestand des Rasens vorliegt. Diese Regelung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Element, damit ein tauglicher Gegenvorschlag zur Raser-Initiative zustande kommen kann. Auch wenn allenfalls Artikel 54 genügen würde, ist diese Änderung doch ein klarer Fingerzeig des Parlamentes als Gesetzgeber an die Gerichte. Wenn Sie, wie die Grünliberalen, dem Antrag der Minderheit zustimmen, bringen Sie damit nämlich zum Ausdruck, dass die Handhabung von Artikel 54 nicht befriedigt.