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Binder Max · Nationalrat · 2011-12-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch zum Votum von Frau Teuscher in Bezug auf Artikel 6a Absatz 3 zur Ansprechperson: Frau Teuscher, Sie haben gesagt, dass es eben das Fachwissen brauche. Und da beginnt es bereits: Man hat in der Kommission nicht sagen können, welches die Anforderungen an diese Ansprechperson und welches ihre Kompetenzen sind. Man hat gesagt, man bezeichne die Person einfach; sie sei verantwortlich. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Gemeinde die Fachleute holen wird, wenn auf Gemeindestrassen gebaut und ein Fussgängerstreifen installiert wird. Man wird nicht selber den Farbkübel nehmen und irgendwo einen Streifen aufmalen. Auf Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig. Der Kanton hat diese Fachleute, da braucht es keine Ansprechperson. Beim Bund gehe ich davon aus, dass es heute auch schon so ist. Wir brauchen hier tatsächlich keine neue Regelung, weil völlig unklar ist, was diese Ansprechperson letztlich für Aufgaben, für Kompetenzen hat.

Nun noch zum Antrag Aebischer Matthias: Der Antrag ist sicher gut gemeint, aber das ist dann auch schon alles. Er besagt eigentlich nichts Neues. Wir haben heute schon den Auftrag, die Strassen sicher zu gestalten. Ich bin grundsätzlich dagegen, dass man aufgrund von aktuellen tragischen Ereignissen - zugegeben, Herr Aebischer, es sind tragische Ereignisse - sofort gesetzgeberisch tätig wird. Ich bin absolut der Meinung, dass wir dieses ganze Problem à fond angehen müssen. Das kann aber nicht in einer Hauruck-Übung beim Strassenverkehrsgesetz geschehen, nachdem es eigentlich auch in der Kommission kein Thema war. Es ist meiner Meinung nach richtig, dass man in nächster Zeit diese ganze Situation grundsätzlich betrachtet. Es kann durchaus sein, dass die Installation von Fussgängerstreifen nicht in jedem Fall am richtigen Ort passiert, dass ein Streifen vielleicht zu wenig gut beleuchtet ist. Letztlich ist aber auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer entscheidend. Hier würde es sich durchaus lohnen, bei diesen tragischen Ereignissen auch zu untersuchen, wie das Verhalten einerseits des Fussgängers, der Fussgängerin, andererseits der Motorfahrzeuglenkerin, des Motorfahrzeuglenkers war.

Ich komme aus einer Gemeinde, in der vor ungefähr zehn Tagen genau ein solches Ereignis passiert ist. Ein 91-jähriger Fussgänger wurde auf einem Fussgängerstreifen angefahren und schwer verletzt. Deswegen sage ich nicht, wir müssten jetzt hier sofort legiferieren. Aber die einzelnen Ereignisse sind zu analysieren, und dann sind allenfalls entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Deshalb wird die SVP-Fraktion diesen durchaus gutgemeinten Antrag ablehnen.