Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-19
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Sie wissen, es geht darum, dass Gemeinden und Kantone eine für den Bereich Verkehrssicherheit verantwortliche Ansprechperson, einen Sicherheitsbeauftragten, ernennen müssen. Mit dieser Bestimmung werden die Akteure nur verpflichtet, eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Für diese Funktionszuweisung müssen in der Regel keine neuen Personen angestellt werden. Es wird kein neuer administrativer Apparat aufgebaut. Aus dieser Bestimmung lässt sich auch nicht ableiten, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Massnahmen zu ergreifen sind.
Wo bereits heute solche Sicherheitsbeauftragten ihre Arbeit machen, machen sie diese gut. Die Erfahrungen sind durchaus zufriedenstellend. Ihre Arbeit schafft nämlich Klarheit, Klarheit bezüglich Zuständigkeit. Für Sicherheitsaspekte haben wir mit diesen Sicherheitsbeauftragten aber auch einen Fürsprech, den wir eben in der ganzen Schweiz einführen wollen.
Zum Einzelantrag Aebischer Matthias erlaube ich mir auch kurz ein paar Worte: Die Ereignisse zeigen, dass bei Fussgängerquerungen ein Handlungsbedarf besteht; ich habe bereits beim Eintreten darauf hingewiesen. Ob der Einzelantrag der Weisheit letzter Schluss ist, können wir Grünliberalen noch nicht beurteilen. Wir unterstützen jedoch den Antrag und gehen davon aus, dass der Ständerat, falls Korrekturen notwendig sind, diese in seiner Beratung vornehmen wird.
Zusammengefasst: Wir unterstützen die Mehrheit, wir lehnen den Antrag der Minderheit Binder ab, und wir unterstützen den Einzelantrag Aebischer Matthias.