Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-12-20
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Als Kommissionssprecherin habe ich verschiedene Anregungen zum Verhalten in dieser Debatte erhalten. Auf der einen Seite sind die Rechtsmediziner auf mich zugekommen. Die Rechtsmedizin warnt, ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss sei aus wissenschaftlicher Sicht bzw. aus Sicht der Sachverständigen gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel. Auf der anderen Seite spricht die Beratungsstelle für Unfallverhütung davon, dass die Anerkennung der Atemprobe in weiten Teilen der EU der Normalfall sei. In einzelnen Ländern, wie zum Beispiel Grossbritannien, wird diese bereits seit zwanzig Jahren durchgeführt, ohne dass besondere Probleme bekannt sind. Die neuen Testgeräte liefern präzise Resultate. Gewisse Faktoren, wie zum Beispiel die Körpertemperatur, welche die Atemalkoholkonzentration beeinflussen könnten, werden neutralisiert. Es sind in der Regel keine teuren Laboranalysen mehr nötig. Die beweissicheren Geräte können ohne Weiteres im Streifenwagen mitgeführt werden. Dieses System wird auch von der österreichischen Polizei seit Jahren ohne Probleme umgesetzt.
Meiner Ansicht ist der grösste Vorteil der Atemprobe, dass zeitaufwendige Polizeifahrten ins Spital oder zu anderen Blutabnahmestellen nicht mehr nötig sind. Heute müssen bei einer Blutprobe auch in weniger schweren Fällen zwei Polizisten den Alkoholsünder ins Spital begleiten. Die Polizisten können in dieser Zeit keine Verkehrskontrollen mehr vornehmen. Die beweissichere Atemprobe ist zwar bei wenig alkoholisierten Personen etwas milder als die Blutprobe, was aber in Kauf genommen werden kann, weil im Gegenzug die Kontrolltätigkeit erheblich erhöht wird. Die Polizei kann in der gleichen Zeit bedeutend mehr Kontrollen durchführen, weil sie weniger Begleitfahrten absolvieren muss. Die Polizei ist dadurch in der Lage, mehr hochalkoholisierte Personen aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist meiner Ansicht nach der entscheidende Vorteil, denn dadurch können viele schwere und tragische Unfälle verhindert werden, bei denen oft Unschuldige und Unbeteiligte zu Opfern werden.
Zu berücksichtigen sind aber auch die Befürchtungen der Polizei bezüglich Praktikabilität in der alltäglichen Umsetzung. Diese sind bekannt und ernst zu nehmen. Ich denke, diesem Anliegen müssen wir in den Ausführungsbestimmungen auch Rechnung tragen.
Ich kann Ihnen keine Haltung der Kommission bekanntgeben, weil die Anträge in der Kommissionsdiskussion noch nicht bekannt waren. Ich beschränkte mich deshalb auf die Schilderung der Ausgangslage.