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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hält an seinem Entwurf fest und bittet Sie, mit der Mehrheit dem Ständerat zu folgen.

Gerade dieser Vorschlag zielt ja darauf ab, dass hier nur jene Personengruppen mit einer Spezialbehandlung bedacht werden, die eben den Verkehr besonders gefährden können. Das sind Personen, die in einem Lernprozess sind, es sind Personen mit wenig Erfahrung, also die Neulenkerinnen und Neulenker, und es sind eben auch die Berufsfahrer, die die Verantwortung für schwere Gütertransportfahrzeuge oder für Fahrzeuge mit Dutzenden von Fahrgästen haben. Bei diesen Fahrten hat Alkohol nichts zu suchen. Es geht wirklich nicht um eine Kriminalisierung, Herr Müri. Für diese Kategorien gilt einfach: Trinken oder fahren, aber nicht [PAGE 2143] beides! Was wir jetzt in Artikel 31 Absatz 2ter auf Gesetzesstufe festhalten, kennen wir übrigens heute bereits in Artikel 2 Absatz 4 der Verkehrsregelnverordnung: ein Alkoholverbot für Berufsfahrer, die Personen oder gefährliche Güter transportieren. Es ist für diese Berufskategorien also keine Neuerung, wenn der Bundesrat und das Parlament punkto Alkoholkonsum bei diesen Fahrten hohe Anforderungen stellen.