Hutter Markus · Nationalrat · 2011-12-20
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Bei Artikel 98a geht es um die Warnung vor Verkehrskontrollen und um das Verbot dieser Warnung. Es geht darum, dass derjenige, der solche Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, einführt, anpreist, weitergibt, verkauft, sonstwie abgibt oder überlässt, in Fahrzeuge einbaut usw., mit Busse oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Es geht hier um einen völligen Einzelfall in ganz Europa. Es geht darum, dass Warnungen vor Radarkontrollen sehr wohl auch von Vorteil sein können. Nicht zuletzt der seinerzeitige Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat das einmal in einem Fernsehinterview genüsslich dargelegt: Korrektes Fahren sei gerade dann, wenn eine solche Warnung vor einer Kontrolle passiere, tatsächlich die Folge. Ich erinnere Sie daran, dass die Behörden selbst den Präventiveffekt nutzen. Sie wissen alle, dass es die Tafeln "Achtung Radarkontrolle" gibt; das sind behördlich fixierte Warnungen, und solche Warnungen sollen jetzt von Gesetzes wegen verboten werden.
Es geht aber in einem wesentlichen Punkt auch darum, dass diese Bestimmung gar nicht vollzogen werden kann. Stellen Sie sich einmal vor, dass solche Warnungen über Drucksachen, das ist das erste Medium, verbreitet werden. Stellen Sie sich vor, eine solche Warnung wäre in einer ausländischen Zeitschrift abgedruckt. Das können Sie in der Schweiz nicht verbieten, das ist völlig unmöglich. Stellen Sie sich vor, eine solche Warnung würde über das Internet verbreitet - das ist ja eine Tendenz, die immer stärker wird. Ein solches Verbot wäre unwirksam, ein solches Verbot wäre nicht möglich. Es kommt aber etwas noch viel Schlimmeres hinzu: Es gibt Warngeräte, die gleichzeitig vor Staus, Unfällen, Glatteis, Schneefall usw. warnen. Stellen Sie sich vor, solche Warngeräte müssten für die Schweiz abgeändert werden, damit nicht vor Verkehrskontrollen gewarnt werden könnte.
Ein solches Verbot ist völlig unnötig. Lassen wir die Leute doch einander vor Verkehrskontrollen warnen. Überdies käme ein Verbot einem Alleingang gleich; in Europa gibt es keine solchen Verbote. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir das Warnen vor Verkehrskontrollen, das nicht einmal schädlich ist, hier im Übereifer plötzlich verbieten wollen.
Ich bitte Sie also - auch im Sinne einer Unterlassung von Schikanen für Anbieter entsprechender Geräte, die ja eben vor allem aus dem Ausland kommen -, der Minderheit zuzustimmen.