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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Es ist leider Tatsache, dass Vorschriften wirksame Kontrollen brauchen. Deshalb muss zur [PAGE 2156] Erhöhung der Verkehrssicherheit vermieden werden, dass die Kontrollen unterlaufen werden. Bekanntlich werden ja nicht alle Radarkontrollen publiziert oder ausgeschildert. Die Technik macht laufend Fortschritte, an welche nun die Gesetzgebung angepasst werden soll. Ein Teil der Geräte für Radarwarnungen ist bereits heute verboten, aber es sind eben nicht alle verboten. Es geht nun darum, die Dinge, die neu dazugekommen sind und die Kontrollen unwirksam machen oder unwirksam machen können, vom Markt zu nehmen. Zu Navigationsgeräten mit Staumeldern und integrierter Radarwarnung gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der festlegt, dass die entsprechenden Apps illegal sind. Dafür braucht es diese Bestimmungen nicht. Im Wesentlichen wird mit dem Antrag der Mehrheit der alte Artikel 57 aktualisiert und aus systematischen Gründen in den Artikel 98a verschoben.

Wir Grünliberalen unterstützen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Wir lehnen aber den Einzelantrag Jositsch ab, denn wir sind klar der Meinung, dass bei schwerwiegenden Verstössen auch Freiheitsstrafen ausgesprochen werden sollen.

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