Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2011-12-20

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20

Wortprotokoll

Sollen Warnungen vor Verkehrskontrollen möglich oder verboten und damit auch strafbar sein? Die Minderheit Hutter Markus, die wir unterstützen, will solche Warnungen aus guten Gründen zulassen; sie haben nämlich auch präventive Wirkung. Die Behörden selbst nutzen diesen präventiven Effekt oft, indem sie mit dem Hinweis "Achtung Radarkontrolle" die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer auf eine kommende Kontrolle hinweisen.

Wo liegt denn letztlich der Unterschied? Entscheidend für uns ist, dass beide Informationen der Sicherheit auf der Strasse dienen; beide Informationen - unabhängig davon, ob sie nun offiziell, "Achtung Radarkontrolle!", oder von einem Privaten gemacht werden - bringen kein Geld ein. In der Kommission haben uns die Vertreter der Verwaltung gesagt, dass man sich nicht strafbar mache, wenn man per Telefon jemanden warne, dass an einer bestimmten Stelle eine Kontrolle stattfinde. Verboten ist die Warnung, wenn sie öffentlich gemacht wird oder eben gegen Entgelt, zum Beispiel über Internet, Facebook, Twitter usw. Diese Möglichkeiten will man per Gesetz abstellen. Meines Erachtens stellt sich die Frage, ob das letztlich auch kontrollierbar ist. Ich habe starken Zweifel, dass das möglich ist.

Zusammenfassend: Für uns ist entscheidend, dass die Wirkung auf die Verkehrssicherheit vorhanden ist. Für uns ist nicht entscheidend, wie hoch die Bussenerträge sind. Deshalb stimmt die SVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit Hutter Markus zu. Diese ist übrigens in der Kommission ganz knapp unterlegen, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Nun zum Antrag Jositsch. Diesen Antrag haben wir in der Fraktion nicht mehr behandeln können. Ich habe aber sehr viel Sympathie für diesen Antrag. Wenn ich Sympathie hierfür habe, so hat das wahrscheinlich auch die gesamte Fraktion. Ich würde deshalb meinen, dass wir dem Antrag Jositsch zustimmen können. Ich bitte meine Fraktionskolleginnen und –kollegen, mir auch hier zu folgen.