Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-05

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat am 16. November dieses Jahres die Botschaft zur gemeinsamen elterlichen Sorge verabschiedet. Das entspricht dem ersten Anliegen dieser Motion, aber es bedeutet eben nicht, dass die Motion bereits erledigt wäre. Die Motion muss aufrechterhalten bleiben, weil sie noch ein zweites Anliegen enthält.

Ich muss noch einmal daran erinnern, was ich bereits im Nationalrat ausgeführt habe: Unabhängig vom Zivilstand der Eltern und auch unabhängig von der konkreten Lebenssituation der Eltern gilt, dass ein Kind nicht nur das Recht auf eine eigenständige Beziehung zu seiner Mutter und zu seinem Vater hat. Es hat auch das Recht auf stabile und verlässliche Betreuungsverhältnisse und auf finanzielle Sicherheit. Wenn wir das Wohl des Kindes ernst nehmen, müssen wir alle diese Elemente rechtlich verankern. Das haben übrigens auch die Teilnehmer am runden Tisch, den wir im April dieses Jahres organisiert haben, so bestätigt. Da waren Vertreterinnen und Vertreter von Mütterorganisationen, von Väter-, Familien-, Kinderschutzorganisationen dabei. Man war sich einig: Wir müssen alle diese Elemente jetzt in unsere Überlegungen einbeziehen.

Die Motion nimmt dieses Anliegen auf und, wie gesagt, fehlt jetzt - auch wenn das erste Anliegen der Motion zumindest durch den Bundesrat bereits erfüllt worden ist - noch die Erfüllung des zweiten Anliegens. Es ist unbefriedigend, dass ausgerechnet der Elternteil, der die Kinder betreut, auch noch für die Finanzen aufkommen muss, wenn das Geld nicht reicht. Auch das Bundesgericht ist zum Urteil gekommen, dass die heute geltende Regelung der einseitigen Mankotragung durch den betreuenden Elternteil unbefriedigend ist. Es hat daher den Gesetzgeber aufgefordert, die Sache nochmals anzuschauen und allenfalls zu korrigieren.

Die Arbeiten zur Verwirklichung der Ansprüche des Kindes sind im Gange. Der Bundesrat hat unser Departement beauftragt, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres Vorschläge für eine neue Regelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts zu formulieren. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen, obwohl das erste Anliegen bereits weitgehend aufgenommen bzw. erfüllt worden ist. Aber für das zweite haben wir noch Arbeit zu leisten.