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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-12-05

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-05

Wortprotokoll

Ich bin mit den Vorschlägen einverstanden. Ich habe auch keinen Antrag, aber ich möchte zuhanden der Materialien an dieser Stelle eine Präzisierung machen, und zwar geht es um Folgendes: Im Nationalrat wurde am 14. September dieses Jahres eine Lösung gesucht, um für alles, was mit Bauten zusammenhängt, eine einheitliche Verjährungsfrist von fünf Jahren einzuführen. Gemäss Entwurf der Kommission des Nationalrates beträgt die Frist fünf Jahre, "wenn die Sache bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat". Dazu wurde im Nationalrat ausgeführt - das ist jetzt entscheidend -, es gehe "um bewegliche Sachen, die in ein Bauwerk eingebaut werden, konkret um Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, Rollläden oder beispielsweise auch Küchenherde" (AB 2011 N 1425). Wir haben inzwischen redaktionell eine etwas andere Formulierung vorliegen; wir kommen noch dazu.

Ich möchte hier festhalten, dass die Präzisierung, wie sie im Nationalrat gemacht wurde, irreführend ist, weil sie sich nicht auf verbaute oder zu verbauende Werkstoffe, sondern auf Apparate und Maschinen bezieht. Die erwähnten Apparate sind Maschinen mit beweglichen Teilen wie Kompressoren, Motoren, Lagern usw. Sie verwandeln sich nicht in ein Bauwerk, nur weil sie sich, statt frei zu stehen, hinter einem Türlein befinden oder in eine vom Schreiner erstellte Kombination eingeschoben sind.

Ich denke, dass ich auch im Sinne unserer Kommission hier Folgendes festhalten kann: Für Einbaugeräte kann nicht eine andere Verjährungsfrist punkto Sachgewährleistung gelten als für alle anderen Maschinen. Einbaugeräte wie beispielsweise Küchenherde und Leuchten unterliegen der Verjährungsfrist von fünf Jahren eindeutig nicht.