preparatory:AB 122909
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Anfang November den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung in die Vernehmlassung geschickt. Damit sind wir bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags einen wichtigen Schritt weitergekommen. Das Weiterbildungsgesetz ist, wie vom Verfassunggeber vorgesehen, als Grundsatzgesetz konzipiert. Ziel des Weiterbildungsgesetzes kann es deshalb nicht sein, einzelne Fördertatbestände zu regeln. Deren Regelung bleibt, wie der Bundesrat in seiner Antwort festhält, weiterhin Sache der Spezialgesetze. Der Bundesrat lehnt deshalb eine Aufnahme des Gegenstandes Elternbildung ins Weiterbildungsgesetz weiterhin ab.
Am 14. April dieses Jahres hat der Motionär den Inhalt seines Anliegens dem Nationalrat dargelegt. Aus seinem Votum wurde klar, dass es weniger um die Regelung der Elternbildung im Weiterbildungsgesetz - so hatte der Bundesrat das Anliegen verstanden - als um die Kontinuität der Finanzierung des Dachverbandes der Elternbildung geht. Für dieses Anliegen bietet nun der Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz eine Lösung. Er sieht die Möglichkeit vor, gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung für die definierten Aufgaben zu unterstützen.
Bis zum Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes frühestens im Jahr 2015 braucht es Übergangslösungen. Hierzu kann ich Ihnen folgende Zwischeninformation geben: Für das Jahr 2012 sind die Gelder für die Dachverbände der Weiterbildung in den Berufsbildungskrediten des BBT eingestellt. Die Mittel sind gesperrt, bis wir eine gesetzliche Grundlage für die Subventionierung dieser Dachverbände haben. Wenn die entsprechende Motion Gutzwiller 11.3180 am 13. Dezember im Nationalrat angenommen wird, werde ich eine schlanke, auf ein Jahr befristete gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Dachverbände im Jahr 2012 unterbreiten. Dieses Gesetz schreibt im Wesentlichen die bisherige Praxis des EDI und des Bundesamtes für Kultur fort, wie es in den Richtlinien des EDI betreffend die Unterstützung der Organisationen der kulturellen Erwachsenenbildung bis Ende 2011 festgehalten ist.
Wenn wir sicherstellen wollen, dass wir die Gelder noch im Jahr 2012 den Dachverbänden auszahlen können, muss dieses Gesetz als dringlich erklärt und wenn möglich bereits in der Frühjahrssession 2012 verabschiedet werden. Für die Periode 2013-2016 werden wir dann das entsprechende Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 erneut unterbreiten. Hier muss das Parlament dann auch noch den entsprechenden Bundesbeschluss zur Finanzierung bewilligen. Mit diesem Vorgehen können wir die Existenz der Dachverbände bis zum Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes und bis zu einem neuen Bundesbeschluss zur Finanzierung im Rahmen der übernächsten BFI-Botschaft 2017-2020 sicherstellen.
Sie sehen, wir sind daran; das Anliegen des Motionärs wird wirklich aufgenommen und einer Lösung zugeführt. Deshalb bin ich der Meinung, dass man die Motion ablehnen sollte.