Jenny This · Ständerat · 2011-12-06
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06
Wortprotokoll
Ich danke Georges Theiler für seine zusätzlichen Ausführungen. Wenn wir eine Eingabe machen, um einen öffentlichen Auftrag zu akquirieren, müssen wir schriftlich bestätigen, dass wir die Sozialabgaben ordentlich leisten, dass wir die Gesamtarbeitsverträge einhalten usw., sonst werden wir ausgeschlossen. Entscheidend ist also die Schriftlichkeit. Jetzt sind in diesem Bereich Tendenzen festzustellen, dass wir dasselbe auch von den Subunternehmern verlangen müssen. Das tun wir bereits, aber die Tendenzen sind: Wenn der Subunternehmer die Verträge trotz dieser Schriftlichkeit nicht einhält, also die Sozialabgaben oder die Mehrwertsteuer nicht entrichtet, kann der Hauptunternehmer dafür haftbar gemacht werden. Das wäre, wie Kollege Theiler ausgeführt hat, über das Ziel hinausgeschossen; denn wir vergeben Aufträge weiter, und diese Aufträge werden wiederum weitervergeben, und es wäre für uns Unternehmer ein Ding der Unmöglichkeit, das zu kontrollieren. Das käme einer Sippenhaft gleich. Deshalb möchte ich unseren Bundesrat bitten, die nötige Aufmerksamkeit auf diesen Punkt zu lenken: Das muss schriftlich festgehalten werden, es müssen Sanktionen getroffen werden können - aber für diejenigen, die einen solchen Vertrag nicht einhalten.
Die Verträge sind auf dem Mann zu führen, und die Ausweise müssen auf der Baustelle sein. Diese Kontrollen, wie Herr Gysin bzw. Herr Theiler ausgeführt hat, muss es geben, aber weiter sollte man aus Gründen der Praktikabilität nicht gehen, denn das würde uns administrativ enorm behindern, und es wäre fast nicht durchzuführen.