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Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-06

Wortprotokoll

Worum geht es? Im Bereich der Selbstständigerwerbenden sehen sich insbesondere die Branchen des Baugewerbes mit dem stetig zunehmenden Problem der sogenannten Scheinselbstständigkeit konfrontiert. Es ist dies ein Problem, das damals, als wir das Entsendegesetz und später die flankierenden Massnahmen schufen, praktisch unbekannt und nicht vorhanden war. Selbstständigerwerbende unterstehen keinem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Dies hat zur Folge, dass für sie keine verbindlichen Arbeits- und Lohnbedingungen gelten, was in der Praxis wiederum dazu führt, dass zahlreiche Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Personen, die sie in die Schweiz entsenden, nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern als Selbstständigerwerbende deklarieren und anmelden. Solche Scheinselbstständige weisen jedoch keinerlei unternehmerische Aktivitäten wie z. B. eigene Auftragsakquisition, Werkzeug- und Materialdisposition, eigene Sozialversicherung, Übernahme des unternehmerischen Risikos usw. auf. Sie führen die Arbeiten praktisch genau gleich aus, wie wenn sie Arbeitnehmer wären. Ihr Auftraggeber bezahlt ihnen einen Lohn und allenfalls Spesen wie beispielsweise Unterkunftsentschädigungen und wickelt, wenn überhaupt, die Sozialversicherung im Herkunftsland ab, aber selbstverständlich zu Konditionen, wie man sie im Ausland kennt. Die Konsequenzen davon sind Lohndumping und Konkurrenzierung des einheimischen Gewerbes dank ungleich langer Spiesse.

In der Folge wurden im Nationalrat verschiedene Vorstösse angenommen, die sich auch auf dem ursprünglichen Sessionsprogramm des Ständerates befanden. Es geht um die Vorstösse 11.3364, 11.3604, 11.3703, 11.3704, 11.3707, 11.3363, 11.3629, 11.3533 und 11.3525. Wenn Sie jetzt noch die Namen der vorstössig gewordenen Personen vernehmen, dann stellen Sie fest, dass es sich um ein wirklich breit abgestütztes Anliegen handelt. Es waren dies Vorstösse der Motionäre Pedrina, Pelli, BDP-Fraktion, Pardini, Carobbio Guscetti, Lustenberger, Hiltpold, Moret und Estermann. Es ist also wirklich ein sehr breit abgestütztes Anliegen.

Die Kommission hat sich mit all diesen Vorstössen im Detail und ausgiebig auseinandergesetzt; dazu kam noch die parlamentarische Initiative Gysin 11.435. Die flankierenden Massnahmen werden mit der Scheinselbstständigkeit ungefähr seit zwei Jahren unterlaufen. Die Zahl der Scheinselbstständigen ist zwar noch relativ klein, vor allem in Bezug auf die Gesamtbeschäftigung in der Schweiz. Selbst im Bau- und Nebengewerbe ist die Anzahl noch relativ gering, aber die Zunahme ist sehr stark; das ist das Ärgernis. Es besteht auch die Befürchtung, dass es sich noch weiter in diese Richtung entwickelt.

Nun, der Bundesrat hat reagiert und zu Beginn dieses Jahres eine Weisung in Kraft gesetzt. Es muss neu der Nachweis erbracht werden, dass Selbstständige effektiv selbstständig sind, wenn sie vom Entsenderland in die Schweiz entsandt werden. Das kann mit entsprechenden Dokumenten, Ausweisen usw. belegt werden. Eine Verletzung dieser Ausweispflicht soll nun gemäss einer Vorlage des Bundesrates zusätzlich sanktioniert werden können. Diese Vorlage des Bundesrates befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Zusätzlich sollen Sanktionsdrohungen möglich sein, die allenfalls mit einer Administrativbusse verbunden werden, wenn Leute diese Dokumente nicht beibringen. Offensichtlich hat man jetzt in die Vorlage eine zusätzliche Verschärfung eingebracht, wonach Personen, die diese Dokumente nicht beibringen, an der Erbringung der Dienstleistung gehindert werden können, verbunden sogar mit einer Wegweisemöglichkeit. Diese Gesetzesvorlage befindet sich bis Ende Jahr in der Vernehmlassung. Ihre Kommission wurde dahingehend informiert, dass die Botschaft im April 2012 verabschiedet werden kann, vorausgesetzt, dass alles normal läuft.

Ich habe jetzt etwas detaillierter auf diese Vorstösse verwiesen, weil sie in der Kommission beraten wurden und auch auf dem ursprünglichen Programm des Ständerates figurierten. Bis gestern wusste man eigentlich nicht, was mit diesen Vorstössen geschieht. Erst gestern sah man auf dem Programm, dass diese Vorstösse gar nicht traktandiert sind.

Die Kommission will nun eine Beschleunigung dieser Vorlage des Bundesrates erwirken, weil das Anliegen wirklich sehr breit abgestützt ist und wir wirklich der Auffassung sind, dass hier in diesem Bereich schnell Abhilfe geschaffen werden muss. Das ist die Stossrichtung der Kommissionsmotion. Damit hat die Kommission aber auch gesagt, dass man alle anderen Vorstösse zurzeit sistiert, obwohl sie absolut gerechtfertigt sind. Das Anliegen ist gerechtfertigt. Sie werden sistiert, weil der Bundesrat mit einer guten Vorlage unterwegs ist, und Sie können dann im Rahmen einer möglichst schnellen Beratung im Frühling, spätestens im Sommer auch die entsprechenden Vorstösse, die jetzt sistiert sind, beraten und allenfalls Retuschen oder Anpassungen an der Gesetzesvorlage vornehmen.

Wir entnehmen der Stellungnahme des Bundesrates, dass der Bundesrat mit diesem beschleunigten Vorgehen einverstanden ist. Das begrüsst die Kommission selbstverständlich, und es liegt dann an uns, an den Räten, die Gesetzesarbeit ebenso effizient abzuwickeln, wie das der Bundesrat offensichtlich vorhat.

Ich bitte Sie um Entschuldigung, wenn ich das jetzt hier etwas detaillierter ausgeführt habe, aber es geschah vor allem auch im Zusammenhang mit traktandierten Vorstössen, die dann abtraktandiert wurden; es wurde aber für das Parlament, für unseren Rat, eigentlich erst gestern ersichtlich, was hier geschieht.

Es steht nur noch diese Kommissionsmotion zur Diskussion, und ich beantrage Ihnen im Namen der WAK, diese anzunehmen.