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AB 122947

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-06

Wortprotokoll

Wir haben im Juni dieses Jahres einen Bericht zum Thema "Titelverordnung für Fachhochschulen" veröffentlicht, basierend auf dem Postulat 05.3716 der WBK des Nationalrates. In diesem Bericht ist festgestellt, dass die Regeln für alles, was Bachelor- und Master-Abschlüsse heisst, bestätigt werden. Die Bologna-Titel werden als Erfolg unterstrichen. Das Prädikat "eidgenössisch anerkannt" ist, wenn es um Weiterbildung geht, seit 2005 eine leere Hülse. Damals wurden sämtliche Prüfungs- und Genehmigungsverfahren und auch die Subventionierungen der Weiterbildung aufgehoben. Das Prädikat "eidgenössisch anerkannt" erweckt also in diesem Bereich den Eindruck, dass der Bund diese Weiterbildungen prüft und validiert, und das ist einfach nicht der Fall, das ist nicht mehr so! In der Berufsbildung werden gesamtschweizerische Angebote definiert und validiert. Weiterbildungsbeschlüsse mit dem Label "Eidgenössische Anerkennung" konkurrenzieren auf unlautere Weise gesamtschweizerisch definitive und validierte Angebote der höheren Berufsbildung.

Wenn Sie in einer Firma nachfragen, was der Unterschied zwischen einem eidgenössisch diplomierten Treuhänder von der höheren Berufsbildung und einem eidgenössisch anerkannten Master of Advanced Studies in Treuhand sei, bekommen Sie eine verwirrliche Antwort, weil dieser Unterschied nicht gemacht bzw. nicht wirklich richtig eingeordnet werden kann. So gesehen wollen wir über die BFI-Botschaft 2013-2016 Ordnung schaffen - wir warten also nicht aufs HFKG. Dann werden die Titel der höheren Berufsbildung, z. B. "eidgenössisch diplomierter Treuhänder", nicht mehr konkurrenziert; nur das heute verwirrliche Prädikat "Eidgenössische Anerkennung" bei den Weiterbildungen von Fachhochschulen wird wegfallen.

Wieso BFI-Botschaft 2013-2016 und nicht HFKG? Einfach deshalb, weil es drei, vier Jahre geht, bis man die Überführung vornehmen kann. So gesehen ist es richtig, wenn wir diese Entflechtung und diese Korrektur zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen, die Sache also auf den 1. Januar 2013 korrigieren.

Das Prädikat "eidgenössisch" bei den MAS und EMBA suggeriert, dass die Angebote national geprüft sind. Das ist aber seit 2005 nicht mehr der Fall. Bei den Titeln der höheren Berufsbildung ist das Prädikat richtig, dort werden die Titel geprüft und anerkannt. Es ist übrigens auch so, dass die Weiterbildungen von den Unis nicht mit dem Prädikat "eidgenössisch" bezeichnet werden.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, über die BFI-Botschaft 2013-2016 Klarheit herbeizuführen. Er bittet Sie, die Motion Bischofberger abzulehnen.