preparatory:AB 122979
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich glaube, ich verletze den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht, wenn ich Ihnen zunächst zu Ihrer Wahl respektive Wiederwahl herzlich gratuliere und der Hoffnung Ausdruck gebe, dass die bisher sehr guten Beziehungen zwischen dem Parlament, dem Bundesgericht und der eidgenössischen Justiz weiter andauern werden. Weiter danke ich Herrn Ständerat Comte für seine Ausführungen und ebenso der Finanzkommission, und ich teile vollumfänglich die von ihm geäusserten Auffassungen.
Das Budget der eidgenössischen Gerichte, nämlich des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und neu auch des Bundespatentgerichtes, beansprucht gerade 0,2 Prozent der Staatsausgaben. Wir sind der Überzeugung, dass die Justiz für diesen Preis eine gute Gegenleistung in Form von Rechtssicherheit und auch Rechtsfrieden in der Schweiz bietet. Darauf hat Herr Ständerat Comte bereits hingewiesen. Das Budget ist denn auch weitgehend unbestritten.
Auf den einzigen problematischen Punkt hat Herr Ständerat Comte hingewiesen, aber auch in diesem Punkt lohnt es sich nach Auffassung der Justizbehörden nicht, eine Differenz zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Kosten für seinen Umzug nach St. Gallen ohne rechtliche Grundlage einen Betrag von 1,935 Millionen Franken für sogenannte Anreizsysteme vorgesehen. Es geht um Geldleistungen, die das Bundesverwaltungsgericht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hätte erbringen wollen, die mit nach St. Gallen umziehen. Zweck wäre gewesen, für sie einen gewissen Anreiz zu schaffen, sodass möglichst viele den Ortswechsel mitmachen. Diesem Betrag erwuchs bereits in der ständerätlichen Finanzkommission Widerstand: Sie beantragt eine Kürzung dieses Betrages um 600 000 Franken. Noch viel heftiger war der Widerstand in der nationalrätlichen Finanzkommission, und zwar vor allem deshalb, weil dieser Betrag keine ausdrückliche rechtliche Grundlage aufweist, aber auch, weil die Wirksamkeit der Massnahme infrage gestellt wurde.
Auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes war nicht restlos überzeugt, dass diese Massnahme zielführend sei, und er räumte auch ein, dass dafür keine ausdrückliche rechtliche Grundlage bestehe. Als dann die Finanzkommission des Nationalrates mit grossem Mehr die Streichung des Gesamtbetrags, also der 1,935 Millionen Franken, beschlossen hatte, schloss sich der Bundesgerichtspräsident diesem Antrag an und zog diesen Teilbetrag des Budgets zurück, um zu verhindern, dass eine ausführliche Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Anreizsysteme im Plenum der Räte geführt werden müsste. Ich habe in der Fahne gesehen, dass die Finanzkommission des Nationalrates diesen Betrag für gestrichen ansieht. In diesem Sinne stelle auch ich Ihnen hier den Antrag, den Betrag von 1,935 Millionen Franken für Anreizsysteme ohne rechtliche Grundlage in der Budgetposition 108.A2111.0262, "Umzug des Bundesverwaltungsgerichtes nach St. Gallen", zu streichen.
Im Übrigen beantrage ich Ihnen die Annahme des Voranschlags für die vier eidgenössischen Gerichte.
Nun hat Herr Ständerat Berberat noch die Frage gestellt, ob die eidgenössischen Justizbehörden mit Rekrutierungsproblemen rechnen. Mit gewissen Rekrutierungsproblemen müssen wir rechnen, das ist irgendwie auch der Preis dafür, dass die eidgenössischen Gerichte in die Peripherie des Landes gestellt wurden. Dies hat den Preis, dass es etwas Schwierigkeiten gibt, das erforderliche Personal zu finden. [PAGE 1079] Wir sind allerdings der Meinung, dass diese Probleme lösbar sind. Wenn sie nicht auf Dauer lösbar sein sollten, dann werden wir uns mit den notwendigen Vorschlägen an Sie wenden. Im Augenblick sind solche unseres Erachtens nicht notwendig, mit Ausnahme einer Änderung der Richterverordnung für die erstinstanzlichen Gerichte, die gelegentlich bei Ihnen anhängig gemacht werden wird.