Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-07
Wortprotokoll
Ich möchte es so halten, dass ich Ihnen das Budget des EVD vorstelle, worin sich auch der Antrag unserer Kommission zu einem allseits bekannten Thema findet.
Das Budget des EVD umfasst Ausgaben im Umfang von rund 6,9 Milliarden Franken und Einnahmen von 440 Millionen Franken. Dabei ist das BLW innerhalb des EVD das in Bezug auf den Aufwand weitaus mächtigste Amt, macht dieser doch rund 54 Prozent des Aufwands und der Investitionsausgaben aus. Es folgen das BBT mit 21 Prozent und das Seco mit 16 Prozent. Die übrigen Verwaltungseinheiten machen gemeinsam gerade noch 9 Prozent aus.
Verglichen mit dem Budget des Vorjahres ergeben sich mit einer Ausnahme nur geringfügige Veränderungen. Die grösste gibt es gegenüber dem Voranschlag des Jahrs 2011 beim Seco, welche auf die Auslagerung der Sifem AG im laufenden Jahr zurückgeht. Seit dem 17. August 2011 ist die Sifem AG - Sifem steht für Swiss Investment Fund for Emerging Markets - als Aktiengesellschaft des Bundes unter privatem Recht organisiert. Damit wurde eine eigenständige Institution geschaffen, welche einen wirksamen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau von Armut in Entwicklungs- und Schwellenländern leistet. Die Sifem AG ist eine Initiative der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des Seco. Diese Ausgliederung schlägt im Jahre [PAGE 1083] 2011 mit Einnahmen von rund 480 Millionen Franken zu Buche, was ein einmaliger Vorgang ist, der sich in diesem Budget natürlich nicht wiederholt.
Im Vergleich zum Vorjahr werden im Jahr 2012 - wenn man nur die finanzwirksamen Ausgaben berücksichtigt - rund 184 Millionen Franken oder 2,6 Prozent weniger ausgegeben. Die Einnahmen sinken um rund 59 Prozent oder 630 Millionen Franken, dies primär bedingt durch die bereits erwähnte Ausgliederung der Sifem AG.
Beim Generalsekretariat des EVD ergeben sich leichte Erhöhungen bei den Beiträgen an die Konsumentenorganisationen sowie an das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung, bei Letzterem infolge der Zunahme der Studierendenzahlen. Beim Seco habe ich die grösste Abweichung vom Budget bereits dargestellt.
Die 65 Millionen Franken Mehrausgaben setzen sich wie folgt zusammen: 11 Millionen Franken an die Arbeitslosenversicherung infolge des Wachstums der beitragspflichtigen Lohnsummen; 12 Millionen Franken für Schweiz Tourismus im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke, welche mit der Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 beschlossen wurden; 15 Millionen Franken Mehrausgaben braucht es für Projekte der EU-Erweiterung; 14 Millionen Franken für die Entwicklungshilfe aufgrund unseres Parlamentsbeschlusses; und 12 Millionen Franken für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern.
Im Rahmen unserer Subkommissionsarbeit haben wir uns mit der Thematik der Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere mit den Folgen der Personenfreizügigkeit, sprich mit den Begleitmassnahmen, und auch mit der Thematik der Schwarzarbeit auseinandergesetzt. Die Subkommission der Finanzkommission hat diesbezüglich Auskünfte über die Aufgabenerfüllung der tripartiten Kommissionen und über den Vollzug vor Ort verlangt.
Für das BBT ist das Jahr 2012 ein Zwischenjahr, weil wir dieses Jahr im Sinne der Synchronisierung mit der Legislatur eine einjährige BFI-Botschaft beschlossen haben, wobei wir am Dienstagmorgen bereits bei der Einigungskonferenz und gleichentags später auch im Rat beschlossen haben, den Betrag für die Berufsbildungsbeiträge bei der Richtgrösse von 25 Prozent anzusetzen. Generell kann gesagt werden, dass die Ausgaben für die Berufsbildung steigen, weil wir den besagten Prozentanteil nun etwas früher erreichen, als dies der Bundesrat ursprünglich vorgesehen und in der BFI-Botschaft vorgeschlagen hat.
Eine etwas unerfreuliche Pendenz gibt es im Bereich der Unterstützung der Fachverbände, der Weiterbildungsinstitutionen. Hier haben wir zwar im Rahmen der BFI-Botschaft entsprechende Beiträge eingestellt. Es besteht jedoch keine rechtliche Basis dazu, dieses Geld jetzt auszugeben, weswegen es aufgrund unserer Finanzgesetzgebung im Moment gesperrt bleibt.
Zum BLW: Der Voranschlag 2012 sieht einen Aufwand von 3,6 Milliarden Franken vor. Dieser hat bis auf ein Prozent die identische Grösse wie im vergangenen Jahr. Davon machen die Direktzahlungen 2,8 Milliarden Franken aus. Diese teilen sich wiederum in 2,2 Milliarden für allgemeine Direktzahlungen und 0,6 Milliarden Franken für ökologische Direktzahlungen auf. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es hier nur geringfügige Verschiebungen von den allgemeinen zu den ökologischen Direktzahlungen. Dies hat denn auch in der Landwirtschaft zu Diskussionen geführt, die wir in unserer Subkommission aufgenommen haben. Aufgrund der Zunahme der Ethoprogramme sieht der Bundesrat vor, die Flächenbeiträge um 20 Franken je Hektare zu senken und die freiwerdenden Mittel bei den ökologisch motivierten Direktzahlungen einzusetzen. Auf diese Weise werden 20 Millionen Franken innerhalb des gesamten Direktzahlungssystems umverteilt. Wie uns der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft bestätigte, gibt es aufgrund der Verpflichtungskredite keinen Spielraum mehr, diese Veränderung ohne eine interne Kompensation innerhalb des Direktzahlungssystems aufzufangen.
Diese angekündigte Kürzung bei den allgemeinen Direktzahlungen hat in der Landwirtschaft zu Unzufriedenheit Anlass gegeben, da, wie jüngst im Rahmen des Agrarberichtes bekanntwurde, die landwirtschaftlichen Einkommen im letzten Jahr zurückgegangen sind. Wollte man diese Kürzung kompensieren, so wäre der Kredit für die allgemeinen Direktzahlungen um 20 Millionen Franken zu erhöhen. Wir haben diese Sachlage bei uns in der Subkommission diskutiert, dann aber keinen Antrag gestellt. Auch die Finanzkommission stellt Ihnen hier keinen Antrag. Ich gehe aber davon aus, dass zumindest im Nationalrat dieser Antrag gestellt werden wird.
Einen Antrag stellt Ihre Finanzkommission - das ist im Gesamtbudget die grösste Differenz zum bundesrätlichen Entwurf - bei der sogenannten Verkäsungszulage, Position 708.A2310.0146, "Zulagen Milchwirtschaft". In den Begründungen zum Budget wird erläutert, dass die Verkäsungszulage gemäss der Botschaft zum Zahlungsrahmen 2012/13 aufgrund der verbleibenden Mittel noch 13 Rappen betragen könne. Wie uns der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft bestätigte, verringert sich so die Gesamtsumme von 257 Millionen im Jahr 2011 auf 234 Millionen Franken. Wollte man die Verkäsungszulage bei den 15 Rappen pro Kilogramm Milch gemäss Landwirtschaftsgesetz halten, so müsste der Budgetbetrag um rund 30 Millionen Franken erhöht werden.
Wir haben dies in der Subkommission ausgiebig diskutiert und der Finanzkommission den Antrag gestellt, den wir nun eben auch dem Plenum stellen, diesen Betrag entsprechend zu erhöhen, zumal das Parlament sich bei der AP 2011 explizit darauf geeinigt hat, diese 15 Rappen für die Verkäsungszulage beizubehalten. Es kommt hinzu, dass wir bei der Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke entsprechende Anträge, die Verkäsungszulage zu erhöhen, damit der Schweizer Käse beim Export konkurrenzfähiger sein könnte, auch in unserem Rat gestellt haben. Es bleibt zu erwähnen, dass rund 30 Prozent des aus Rohmilch produzierten Käses in den Export gehen und dieser infolge der Währungssituation zunehmend unter Druck steht. Der Druck wird dadurch verstärkt, dass die Importe massiv zunehmen und damit auch der Anteil von 70 Prozent des Käses, der im Inland konsumiert wird, gefährdet ist.
Wir haben bei der Behandlung der Thematik Frankenstärke und beim dortigen Antrag von Kollege Luginbühl, die Verkäsungszulage zu erhöhen, in Aussicht gestellt, dass man die Thematik Verkäsungszulage beim Budget diskutieren wolle. Es wurde gesagt, eine diesbezügliche Erhöhung der Zulage bei den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke sei insofern fehl am Platz, als dort vor allem Beiträge gesprochen würden, die primär den Export beträfen, während beim Rohmilchkäse nur 30 Prozent der gesamten Produktion exportiert würden. Hier beim Budget ist diese Thematik jedoch richtig platziert. Unsere Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 6 zu 5 Stimmen, diesen Betrag entsprechend zu erhöhen, damit gewährleistet ist, dass die Verkäsungszulage auch im nächsten Jahr bei 15 Rappen gehalten werden kann.
Eine weitere Pendenz beim BLW ergibt sich bei den Viehexporten, wo zurzeit noch offen ist, was im Parlament mit der parlamentarischen Initiative Bigger 09.510 beschlossen werden wird. Wir haben hier im Moment eine offene Situation, die wahrscheinlich in dieser Session weiter- und hoffentlich auch einmal zu Ende geführt werden wird. Der Ausgang möge offenbleiben. Würde dieser Beitrag gesprochen, müsste er intern bei den Tierhalterbeiträgen kompensiert werden, was voraussichtlich über einen Nachtrag im nächsten Jahr beschlossen werden müsste. So viel zum Bundesamt für Landwirtschaft.
Zu Agroscope: Agroscope ist ein Flag-Amt, das in diesem Jahr einen neuen Leistungsauftrag für die nächsten beiden Jahre erhalten hat. Neu wird auch das Eidgenössische Gestüt - in diesem Rat bestens bekannt - zusammen mit Grangeneuve, Posieux und Liebefeld voll in die Produktegruppe 2 integriert werden. Dabei wird Liebefeld aufgegeben, und die [PAGE 1084] Tätigkeiten werden nach Grangeneuve transferiert werden. Durch die Verschiebung einer neuen Aufgabe im Bereich Pflanzenschutzmittel werden einige Stellen vom BLW zu Agroscope verschoben, was entsprechend auch Kreditverschiebungen zur Folge haben wird.
Zum Bundesamt für Veterinärwesen: Dort gibt es nur geringfügige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Der Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen hat sich dahingehend geäussert, dass es bei ihnen nichts Spektakuläres gebe. Spektakuläres wie etwa Tierseuchen oder Skandale sei bekanntlich nicht planbar, würde sich aber mit einiger Bestimmtheit wieder einmal ereignen. Die leichte Erhöhung beim budgetierten Aufwand von 51,6 Millionen Franken im Vergleich zum Vorjahr ist personell und informatikbedingt. Es ergeben sich nur geringfügige Verschiebungen. Mehreinnahmen gibt es aus höheren Gebühren für Kontrollen bei Exporten und Importen sowie aus Bewilligungen. Diese sind, wie der Direktor meinte, im Moment etwas gar mutig budgetiert worden.
Das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, das IVI, ist ein Flag-Amt und erhält Ende dieses Jahres einen neuen Leistungsauftrag für die nächsten Jahre. Der Ertrag ist dieses Jahr viermal so hoch wie letztes Jahr, was jedoch darin begründet ist, dass die Erlöse aus Drittmitteln, das sind Forschungskredite, in die Erfolgsrechnung zurückgeführt werden.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung habe ich keine Bemerkungen zu machen.
Damit kommen wir zum Bundesamt für Wohnungswesen. Das Budget des BWO weist im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 Millionen Franken höhere Erträge und um 7,4 Millionen Franken geringere Aufwände aus. Der budgetierte Ertrag ist aber um 15,6 Millionen Franken geringer als das Ergebnis 2010. Herr Hauri, der Direktor des Bundesamtes, hat dies damit begründet, dass die zurückerstatteten Vorschüsse im Mittel der Jahre 2007 bis 2010 wesentlich höher ausfallen, als sie in den Vorjahren budgetiert wurden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Rückerstattungen aus der alten Wohnbauförderung. Diese Rückzahlungen können nicht genau veranschlagt werden, da es Sache der Empfänger ist, über die Mindestquote hinausgehende Rückzahlungen zu tätigen. So sind für die Rückzahlung von Vorschüssen und Darlehen 30 Millionen Franken mehr vorgesehen als im laufenden Jahr, und für die Rückzahlung von Darlehen an Wohnbaugenossenschaften sind es 5,1 Millionen Franken. Für die neuen Darlehen an gemeinnützige Bauträger bleibt man auf dem Niveau des Vorjahres. Hier gilt es zu bemerken, dass der Kredit im Rahmen der ersten Stufe der wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen von 2009 im Umfang von 45 Millionen Franken zeitlich vorgezogen wurde. Deshalb sind hier nur mehr 6,7 Millionen Franken vorgesehen.
Zur Weko: Bei der Weko steht einem Aufwand von 11 Millionen Franken ein Ertrag von 2 Millionen Franken gegenüber. Die Erhöhung der Aufwände, die vor allem in zusätzlichen fünf Personalstellen begründet ist, wird durch einen spürbaren Mehrertrag bei den Gebühren mehr als kompensiert. Damit verbessert sich die Rechnung um 1,1 Millionen Franken.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Das Budget der Vollzugsstelle für den Zivildienst, bekanntlich im Rahmen eines Flag-Amts, sieht erfreulich aus. Die Gründe, die dazu führen, sind bekannt und müssen hier nicht weiter erläutert werden. Die Zahl der Zivildienstleistenden stieg mit der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes vorübergehend massiv an. 2012 wird mit 1,2 Millionen Diensttagen gerechnet. Damit erhöhen sich auch die Ausgabepflichten der Einsatzbetriebe. Damit steigt der Funktionsertrag um 8 Millionen Franken. Die Administration der Vollzugsstelle für den Zivildienst verlangte entsprechende Zusatzkräfte.
Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen.
Ich komme am Schluss noch zur KTI. Seit Beginn dieses Jahres ist die KTI eine selbstständige Verwaltungseinheit und nicht mehr im BBT integriert. Der Voranschlag sieht einen Aufwand von 136 Millionen Franken vor. Das sind 15 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr, allerdings ohne Berücksichtigung der Zusatzkredite von 100 Millionen Franken, die wir mit dem Massnahmenpaket zur Frankenstärkeproblematik gesprochen haben. Die entscheidende Erhöhung ergibt sich bei den eigentlichen Förderbeiträgen aufgrund unserer bereits gefassten Beschlüsse im Rahmen der BFI-Botschaft. Es gilt zu vermerken, dass die 100 Millionen Franken, welche wir für die KTI im Rahmen dieses Programms gesprochen haben, als ausserordentlicher Nachtrag zum Budget 2011 bewilligt wurden. Dieses Geld muss die KTI bis Ende dieses Jahres aufgrund des Jährlichkeitsprinzips verpflichten. Die Direktorin der KTI erklärte uns dazu, dass aufgrund der Zielsetzung der schnellen Realisierung dieser Forschungsvorhaben rund 80 Prozent dieses Geldes bereits ausgegeben worden seien, 20 Prozent würden bis zum Ende der Projekte zurückbehalten. Dieser Aufwand würde über das Budget 2012 aufgefangen. So weit zum EVD-Budget.
Die Nachträge zum EVD-Budget: Beim EVD gilt es über zwei Nachträge zu befinden. Zum einen benötigt das Seco einen Zusatzkredit von 3 Millionen Franken für die Sicherheitskosten, die bei der geplanten WTO-Ministerkonferenz anfallen und dem Kanton Genf gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit abzugelten sind. Diese Konferenz war beim Beschluss des Budgets 2011 noch nicht vorhersehbar. Wir beantragen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesem Nachtragskredit zuzustimmen.
Der zweite Nachtragskredit von 2,9 Millionen Franken wird für die Entschädigung der Gurken- und Tomatenproduzenten beantragt, die ohne eigenes Verschulden wegen des Medienechos zur Ehec-Epidemie in Deutschland einen weit über das eigene Unternehmerrisiko hinausgehenden Verlust erlitten haben. Damit will der Bundesrat dazu beitragen, dass diese Bauern nicht in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden, zumal sie in dieser Sache keine Schuld trifft. Dieser Betrag kann nicht innerhalb des Landwirtschaftsbudgets kompensiert werden. Auch hier beantragen wir mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zu diesem Nachtragskredit.
So weit meine Ausführungen zum EVD.