Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-22
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-22
Wortprotokoll
Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die heute geltenden Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen ungenügend sind. Sie bemängeln insbesondere, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht genügend vor dem gesundheitsschädigenden Tabakrauch geschützt sind. Ich muss den Initiantinnen und Initianten leider Recht geben. Der Schutz vor Passivrauchen ist in der Schweiz weiterhin lückenhaft. Es werden nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend vor dem Passivrauchen geschützt. Grund ist das mangelhafte Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das wir vor drei Jahren hier im Parlament verabschiedet haben.
In den elf Kantonen, in denen das Bundesgesetz zur Anwendung kommt, gibt es weiterhin Raucherlokale, und die Serviceangestellten müssen in Raucherräumen tätig sein. Man sagt zwar, dass sie sich freiwillig dazu melden können. Aber [PAGE 2244] wer kann schon von Freiwilligkeit sprechen, wenn es zu wenige Jobs gibt und wenn jemand froh sein muss, endlich eine Stelle gefunden zu haben. Dann kann er sich nicht dagegen wehren und sagen, er wolle diesen Job nicht annehmen, weil er in einem Fumoir arbeiten müsse. Es geht hier nicht darum, die Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden, wie vorhin hier behauptet wurde. Ich habe nichts dagegen, wenn jemand raucht, das sollen alle selber entscheiden. Ich habe aber etwas dagegen, wenn man Leute beschäftigt und einem gesundheitsschädigenden Klima aussetzt, die sich nicht dagegen wehren können und die nichts dazu tun können, diese Stelle nicht annehmen zu müssen. Wieder einmal trifft das Gesetz, nämlich unser mangelhafter Bundesschutz vor dem Passivrauchen, insbesondere die Leute mit tiefen Einkommen, die de facto keine Wahl haben. Sie müssen sich quasi damit einverstanden erklären, in einem verrauchten Raum zu arbeiten, sonst verlieren sie ihre Arbeit.
Serviceangestellte sind heute bis zu acht Stunden täglich dem Tabakrauch ausgesetzt. Laut einer Studie entspricht diese Belastung dem Rauchen von 15 bis 38 Zigaretten pro Tag. Dass Personen in einer verrauchten Umgebung arbeiten und so unfreiwillig die eigene Gesundheit aufs Spiel setzen müssen, ist meines Erachtens inakzeptabel und unzumutbar. Die Initiative "Schutz vor Passivrauchen" wird diesen Missstand beheben. Sie schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch diejenige des Servicepersonals. Die Initiative sorgt dafür, dass niemand an einem Arbeitsplatz oder in einem öffentlich zugänglichen Raum arbeiten muss, in dem man unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt ist. Dies soll in der gesamten Schweiz gelten - im Gegensatz zu den unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Kantonen. Meines Erachtens ist nämlich die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall, in der gesamten Schweiz, gleich viel wert.
Die Haltung des Bundesrates ist meiner Ansicht nach unverständlich. Er weist in seiner Botschaft zur Initiative "Schutz vor Passivrauchen" darauf hin, dass die heute geltende Regelung nicht alle vollumfänglich vor dem Passivrauchen schütze. Trotzdem empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung, da das Parlament eben erst ein Gesetz beraten habe. Eine Gesetzeslücke ist meines Erachtens kein Grund, darauf zu verzichten, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere das Servicepersonal vor dem Passivrauchen zu schützen.
Deshalb bitte ich Sie alle, diese Gesetzeslücke zu schliessen und diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.