Hess Lorenz · Nationalrat · 2011-12-22
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2011-12-22
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, und das aus verschiedenen Gründen.
Vorab gilt es festzuhalten, dass das geltende Recht erst seit eineinhalb Jahren in Kraft ist - ein Gesetz, das nach zähem Ringen zustande gekommen ist und über das schlussendlich ein knappes Entscheid gefällt worden ist. Es bietet einen sehr guten Schutz gegen das Passivrauchen. Das geltende Gesetz wurde bewusst so ausgestaltet, dass die Kantone die Möglichkeit haben, weiter zu gehen, was teilweise auch schon gemacht worden ist. Das ist gut so; es steht unserem Land gut an, dass wir ein fortschrittliches Recht haben.
Es kann aber nicht sein, dass eine Regelung nach so kurzer Zeit über den Haufen geworfen wird bzw. dass die Beständigkeit der Regulierung so gering ist. Dies hat auch etwas mit dem Schutz der Unternehmungen, dem Schutz der Wirtschaft zu tun. Gestern haben wir eine grosse Debatte geführt, bei der wir unter anderem über die Probleme der Gastronomie und der Hotellerie gesprochen haben. Hier wären wir daran, gerade die Betriebe der Gastronomie - das sind kleine Unternehmen, das sind KU - vor grosse Probleme zu stellen. Wer sich in der Praxis umgeschaut hat, hat gesehen, wie sich die Kleinunternehmen, die Restaurateure und die ganze Gastronomie anpassen mussten; er weiss, was es bedeuten würde, wenn sich diese Unternehmungen schon wieder neu ausrichten müssten.
Es ist vielleicht auch etwas eigentümlich, dass die gleichen Kräfte - notabene mit guten Absichten, das ist unbestritten -, die dafür gesorgt haben, dass zum Teil auch schon weiter gegangen wird, als man vom Bundesrecht her gehen müsste, jetzt reklamieren, die Frage müsse bundesweit einheitlich geregelt werden. Das geltende Recht lässt bewusst die Möglichkeit offen, weiter zu gehen. Man kann dies jetzt nicht als Mangel deklarieren und nachträglich noch einmal nachbessern.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die Forderung nach unbedienten Fumoirs hört sich sehr gut an, wenn man sie hier auf dem Papier liest. Ich frage Sie einfach: Wie soll ein Wirt, der auch nicht mehr über Heerscharen von Personal verfügt - aber das spielt gar keine Rolle -, seine Aufsichtspflicht über ein Fumoir noch wahrnehmen? Er darf dann nicht mehr im Fumoir nachschauen gehen, wie alt die Personen sind, die dort drin sind. Er darf nicht mehr nachsehen, was sie konsumieren und ob jemand aus dem Fumoir jeweils Bier holen geht. Und dann wird dort vielleicht eine Party gemacht, notabene noch mit anderen Substanzen, die nicht kontrollierbar sind. Das sind kleine Beispiele aus der Praxis, die zeigen, dass gerade ein wesentlicher Punkt, nämlich die Frage der Fumoirs, nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und auch nicht im Sinne eines Schutzes des Personals umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Punkt: Es wurde auch schon die Praxis im Ausland erwähnt. Und da lohnt es sich bisweilen, einen Blick über die Grenze zu werfen, namentlich dann, wenn es heisst, wir hätten eine nicht derart weit gehende Regelung. Gehen Sie nach Deutschland, und besichtigen Sie die Gastronomie. Dann sehen Sie in den Betrieben jeweils zwei Räume, meistens nicht einmal durch eine Tür voneinander getrennt; im einen Raum wird geraucht, im anderen nicht. Ich finde es gut, dass wir in der Schweiz weiter sind. Aber wir dürfen nicht behaupten, das Gegenteil sei der Fall, man hinke dem Ausland hinterher.
Zum Schluss: Wir empfehlen Ihnen die Ablehnung der Initiative. Vielleicht gilt hier auch, was oftmals gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, oder zumindest kommt das "gut gemeint" hier etwas zu früh. Wir haben eine Regelung, die seit Kurzem in Kraft ist. Setzen wir erst die Regelung um, und sammeln wir Erfahrungen, dann haben wir ein gutes geltendes Recht.