Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20
Wortprotokoll
In Absatz 1 wird festgehalten, dass im Informationssystem besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile bearbeitet werden dürfen. Weiter wird geregelt, welche Personen zu welchem Zweck im Abrufverfahren auf diese Daten zugreifen dürfen. Die Zugriffsmöglichkeiten sind auf die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche beschränkt.
Zu Absatz 2: Hier wird vorgesehen, dass die kantonalen Tierversuchskommissionen und die kantonalen Bewilligungsbehörden auch Einsicht in Bewilligungsgesuche und -entscheide aus anderen Kantonen haben. Die Informationen aus den anderen Kantonen können eine wertvolle Hilfe bei der Beurteilung der eigenen Bewilligungsgesuche darstellen. Damit sollen die Bestrebungen zur Verbesserung des Tierschutzes im Tierversuchsbereich verstärkt werden.