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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-20

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Mit der "Too big to fail"-Vorlage haben wir uns ja darauf verständigt, Massnahmen zu ergreifen, die dann künftig staatliche Interventionen verhindern oder mindestens unwahrscheinlich machen sollen. Die Erfahrung zeigt, gerade auch im UBS-Fall, dass die verantwortlichen Gewährsträger im Zeitpunkt einer staatlichen Intervention entweder von sich aus oder auf Initiative der Bank hin ihre Funktionen aufgeben, ohne dass die Finma dies hätte förmlich anordnen müssen. Das ist bei der UBS so geschehen. Es besteht damit in diesem Sinne kein Handlungsbedarf.

Wenn wir jetzt zu diesem absoluten Berufsverbot kommen: Herr Recordon, die Motion ist sehr strikt formuliert. Sie ist nicht so offen formuliert, wie Sie es jetzt als mögliche Auslegung erläutert haben. Sie ist sehr strikt. Sie sagt, es müsse ein Berufsverbot für alle Mitglieder des Verwaltungsrates ausgesprochen werden, unabhängig von ihrem Anteil am Verschulden oder auch an der direkten Kausalität, die dann zur Intervention geführt hat. Das scheint mir rechtlich sehr schwierig zu sein, abgesehen davon, dass ein solches Berufsverbot sehr einschränkend ist. Das kann man wollen oder nicht. Aber man muss schon sehen, dass es die individuelle Verantwortlichkeit eines Verwaltungsrates nicht genügend berücksichtigt. Das schuldhafte Verhalten jedes Einzelnen kann da nicht berücksichtigt werden. Es ist wie eine Kollektivstrafe für den Verwaltungsrat, eine Strafe für eine Handlung, die vielleicht beim einen oder andern gar nicht als schuldhaft im strafrechtlichen Sinn angesehen werden kann. Von daher scheinen mir solche Massnahmen nicht zielführend und nicht zweckmässig zu sein.

Ich denke, Herr Minder, es ist auch nicht so, dass einfach die Tatsache, dass man höhere oder sehr hohe, masslose Gehälter hat, bereits den Schluss zulässt, dass man damit dann auch schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat, wenn etwas passiert. Man kann höchstens sagen, dass solche hohen Gehälter auch zu einer höheren Verantwortung führen. Aber sie führen nicht gezwungenermassen dazu, dass das Verhalten, das man an den Tag legt, dann wirklich schuldhaft ist. Von daher, denke ich, muss man halt diese Abgrenzung schon machen. Die können Sie mit dieser sehr eng formulierten Motion nicht machen.

Das ist der Grund, warum ich Sie bitte, diese Motion abzulehnen.