Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-20
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und diese Kontrollprämie abzuschaffen. Es ist tatsächlich so, dass man die Frage der Kontrollprämie intensiv geprüft hat. Die Expertenkommission hat sich auch damit auseinandergesetzt - wir im Übrigen auch. Wir haben auch gesehen, wozu diese Kontrollprämie führen kann bzw. was sie bewirkt, welche Auswirkungen sie hat. Man kann diese Auswirkungen wollen oder nicht.
Ich kann Ihnen das an einem fingierten Beispiel zeigen: Wir haben eine Zielgesellschaft, eine schweizerische, kotierte Gesellschaft; wir haben keinen Ausschluss der Angebotspflicht, also kein Opting-out oder Opting-up; wir haben einen Börsenkurs vor Ankündigung von 50 Franken; wir haben den kontrollierenden Aktionär, der 100 Franken erhalten hat; wir haben den Publikumsaktionär, dem mindestens 75 Franken angeboten werden müssen. Wir haben also einen Börsenkurs von 50 Franken, der kontrollierende Aktionär erhält 100 Franken, und der Publikumsaktionär erhält 75 Franken. Das ist ein Beispiel, das wir verschiedentlich gesehen haben. Das hat im Übrigen auch dazu geführt, dass man sich entschieden hat - das ist ja bereits 2009 und 2010 diskutiert worden -, den Vorschlag zu machen, die Kontrollprämie abzuschaffen.
Die Möglichkeit zur Bezahlung einer solchen Kontrollprämie führt nach unserer Auffassung zu einer Ungleichbehandlung der Aktionäre; das widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre. Sie kann dazu führen, dass sich Grossaktionäre einer Zielgesellschaft und damit häufig auch der Verwaltungsrat nicht auf die Preisverhandlung für das öffentliche Angebot, sondern auf das Angebot für den vorgängigen Erwerb massgebender Aktienpakete konzentrieren. Dadurch erhalten die Publikumsaktionäre letztlich einen unbefriedigend tiefen Preis; ich habe versucht, das in meinem Beispiel aufzuzeigen. Zudem sind solche Preisverhandlungen intransparent, was auch nicht marktförderlich ist; das heisst, sie können zum Teil auch den Marktmechanismus ausser Kraft setzen.
Die EU hat ihren Mitgliedstaaten untersagt, im nationalen Recht eine Kontrollprämie vorzusehen. Es ist aber nicht nur die EU, sondern es sind doch auch andere, grosse Staaten, die keine Kontrollprämie mehr kennen. Beispielsweise China, Russland und auch verschiedene Staaten der USA, zum Beispiel Pennsylvania und Maine, die auch sehr stark in diesem Bereich tätig sind, haben keine Kontrollprämie mehr. Es ist aber richtig, dass es auch Staaten gibt, die eine Kontrollprämie haben: Brasilien, Japan - das wurde erwähnt -, auch einzelne Staaten der USA. Die Frage, die sich hier stellt, ist eigentlich, was wir wollen. Wollen wir eine Gleichbehandlung der Aktionäre, wollen wir eine transparente Regelung, und, vor allem, wollen wir einen positiven Einfluss auf das Investitionsverhalten auch ausländischer Investoren? Wir haben aufgrund von Untersuchungen gesehen, dass dieses heute mit dieser Kontrollprämie zum Teil beeinträchtigt wird. Oder wollen wir einfach Vertragsfreiheit?
Die Frage ist also: Was wollen wir mit der Abschaffung der Kontrollprämie erreichen? Ich denke, es ist wichtig, dass wir es schaffen, vermehrt auch ausländische Investoren in ihrem Investitionsverhalten anzuregen. Damit ist es richtig, wenn wir die Kontrollprämie abschaffen.