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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-12-20

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-20

Wortprotokoll

Ich danke vorab dem Bundesrat, dass er bereit ist, dieses Postulat anzunehmen, dem ja eine gewisse Aktualität - das sehen Sie, wenn Sie die Welt ansehen, in der wir leben - durchaus nicht abzusprechen ist. Ich gestatte mir aber eine Vorbemerkung, deren Inhalt auch für mich neu war: Ich weiss nicht, ob Sie wissen, dass es alleine in den letzten zweihundert Jahren auf dieser Welt ungefähr 320 Staatspleiten gab. Dazu gehören Länder wie Spanien, Dänemark, England, Japan oder Deutschland. Alle diese Länder waren einmal oder gar mehrmals pleite. Das Charakteristikum dieser Staatspleiten ist, dass sie ungeordnet erfolgt sind; entsprechend unangenehm, schwierig planbar und absehbar sind auch die Folgen.

Sie wissen natürlich, dass jedes Industrieland heute geordnete Insolvenzverfahren für Unternehmen hat. Es gibt aber keine Verfahren, die Staatspleiten regeln, obwohl diese drastische Konsequenzen haben. Die Schweiz hat sich ja schon vor Jahren für dieses Thema interessiert und starkgemacht. Deshalb scheint es mir absolut opportun, das mit diesem Postulat wieder aufzugreifen.

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, im Bereich von Vorschlägen für faire und unabhängige internationale Insolvenzverfahren wieder aktiv zu werden und solche Vorschläge vorzulegen. In ein solches Verfahren sollten nicht nur Staatsschulden, sondern aus meiner Sicht mittelfristig auch die privaten Investoren einbezogen werden; zu diesem Punkt besteht auch in der Stellungnahme des Bundesrates eine gewisse Differenz, auf die ich noch kurz zurückkommen werde. Dass es notwendig ist, solche Regeln zu definieren, muss ebenfalls nicht sehr weit ausgeführt werden. Ich denke etwa an Griechenland oder andere Länder in unserem Umfeld, die in Schwierigkeiten sind. Man versucht sehr oft, mit Refinanzierungen die Insolvenz zu vermeiden. Oft wird dann aber durch die zusätzliche Schuldenlast die Problematik noch verstärkt. Auch in diesem Fall wäre es klar, dass eine ungeregelte Insolvenz massive Folgen haben könnte, grosse Verunsicherung für die schon verunsicherten Finanzmärkte mit sich bringen würde und sicher auch mittelfristig direkte Auswirkungen auf die Schweiz hätte. Zu denken ist etwa an die Problematik des starken Frankens und die Problematik des Fluchthafens, der wohl zusätzlich attraktiv wäre, wenn ganze Länder insolvent würden.

Die Stellungnahme des Bundesrates, für die ich mich bedanke, hält aus meiner Sicht das Wesentliche fest und ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz - ich habe das kurz erwähnt - hat vor ungefähr zehn Jahren die vom IWF vorgeschlagenen Insolvenzverfahren, auf Englisch Sovereign Debt Restructuring Mechanism (SDRM), unterstützt. Würden diese heute existieren - ich glaube, man darf diese Hypothese durchaus in den Raum stellen -, wäre wohl weniger Verunsicherung auf den Finanzmärkten und wäre die Eurokrise in ihrem Verlauf vielleicht etwas anders, denn es gäbe klare Regeln. Gläubiger und Schuldner, beispielsweise im Falle von Griechenland, wüssten, was zu tun wäre. Der SDRM-Vorschlag sah beispielsweise auch ein Panel vor, das Schiedsrichter beinhaltet hätte, die über die Wertigkeit [PAGE 1238] der verschiedenen Kredite und die Fragen, die sich in einem solchen Insolvenzverfahren stellen, entschieden hätten.

Ich denke auch, es ist richtig, wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dass die Diskussion über die Schaffung eines solchen Insolvenzverfahrens klar getrennt werden sollte von der Lösung von Schuldenproblemen einzelner Staaten, etwa in der Eurozone. Es ist ebenfalls richtig, dass der Bundesrat festhält, dass ein Insolvenzverfahren Teil eines Massnahmenpakets sein sollte, das zum Ziel hat, primär die Liquidität der Staaten wiederherzustellen und eine nachhaltige wirtschaftliche Situation herbeizuführen. In der Tat kann es nicht einfach um die Begleichung alter Schulden gehen.

Ich habe - und das habe ich schon angetönt - umgekehrt vielleicht eine etwas andere Meinung, was den Einbezug privater Gläubiger anbelangt. Der Bundesrat will hier in einem nächsten Schritt vor allem Länder mit Gläubigern am Kapitalmarkt, also mit Staatsanleihen, einbeziehen. Ich glaube, längerfristig, vor allem im Hinblick auf die Situation vieler Länder des Südens, wäre es auch wichtig, dass Insolvenzverfahren nicht nur bestimmte Gläubigerkategorien, sondern alle Gläubigerkategorien einbeziehen würden. Gerade bei Ländern des Südens, die vielleicht etwas weiter von uns entfernt sind, sieht man z. B. sehr oft, dass sogenannte Geierfonds, Vulture Funds, solche Staatsanleihen aufkaufen, dann gerichtlich unter grossem Druck die Rückforderung stellen und die entsprechenden Gewinne einstreichen. Man kann sich bei der schwierigen Situation von verschiedenen Ländern des Südens durchaus fragen, ob das eine sehr sinnvolle Aktivität ist. Mit anderen Worten: Längerfristig wäre es sicher sinnvoll, das Verfahren so auszuweiten, dass eben sämtliche Gläubigerkategorien Teil des Insolvenzverfahrens würden.

Ich möchte schliessen mit dem Dank an den Bundesrat, dass er das Postulat zur Annahme beantragt, auch mit dem Dank an die vielen Kollegen, die es unterschrieben haben. Ich glaube in der Tat, dass es für die Schweiz eine positive Positionierung in den Gremien im Ausland wäre, wenn man hier aktiv würde. Ich glaube auch, dass die Schweiz, wie man sieht, wenn man an ihre Rolle etwa im Financial Stability Board oder in anderen Organisationen denkt, durchaus eine gute Plattform hat, um hier vorstössig zu werden. Ich hoffe in diesem Sinne, dass der Bundesrat das Postulat nicht nur zur Annahme beantragt, sondern dass er dann auch in der gewünschten Richtung aktiv wird.

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