Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-20
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen die Ablehnung dieser Motion. Es ist richtig, dass der Nationalrat diese Motion im Dezember 2010 mit grosser Mehrheit angenommen hat. Das war aber zu Beginn unseres TBTF-Prozesses; ich denke, es ist wichtig, sich daran zu erinnern.
Die Motion ist darauf ausgerichtet, systemrelevante Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Das heisst, das ist genau gleich wie bei der TBTF-Vorlage, die sich auf systemrelevante Unternehmen bezieht. Es wären also nicht andere grosse Unternehmen von der Umsetzung dieser Motion betroffen, selbst wenn sie bei einer Insolvenz auch den Staat entsprechend belasten könnten bzw. wenn eine Abwicklung auch eine Belastung darstellen könnte. Ich denke, das ist in der Begründung schon nicht ganz stringent.
Wir gehen davon aus, dass mit dem Ausdruck "aus dem normalen Rahmen fallende Kosten" Kosten gemeint sind, die nicht durch eine ordentliche Gebühr für den Erlass einer Verfügung abgegolten werden können. Wir haben im Fall UBS/USA gesehen, was überhaupt möglich ist. Wir haben dort die Kosten, welche der Schweizerischen Eidgenossenschaft entstanden sind, im Rahmen des Zivilverfahrens gestützt auf die allgemeine Gebührenverordnung abwickeln können. Nicht über die Gebührenverordnung abwickeln [PAGE 1234] konnten wir die Kosten für die Erbringung von Amtshilfe in Steuersachen. Dafür haben wir den Bundesbeschluss geschaffen, um eine einmalige Abgeltung zu erreichen.
Wir haben jetzt, und darauf wurde verwiesen, mit der Botschaft vom 6. Juli 2011 zum Steueramtshilfegesetz eine Regelung vorgeschlagen, mit der es möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen Kosten zu verrechnen. Das ist der Fall, wenn die Kosten in ausserordentlichem Umfang anfallen - das wäre bei der UBS der Fall gewesen - und wenn eigenes Verhalten der Verfahrensbeteiligten wesentlich zur Entstehung dieser Kosten beigetragen hat. Auch diese Voraussetzung wäre dort erfüllt gewesen. Ich möchte damit sagen: Mit der vorgesehenen Regelung im Steueramtshilfegesetz hätten wir diesen Fall eben regeln können.
Ich denke auch, dass es richtig ist, wenn wir nun diesen Weg gehen. Wir haben auf der einen Seite die TBTF-Vorlage, die wird umgesetzt. Dort gehen wir davon aus, dass es nicht mehr nötig ist, eine systemrelevante Bank zu retten. Frau Ständerätin Fetz sagt zu Recht: Man darf nie nie sagen. Das ist auch hier der Fall. Aber immerhin: Wenn wir auf der anderen Seite festhalten würden, wir müssten die Kosten in der und der Art überbinden, gäben wir wieder das Signal, dass wir halt doch damit rechnen, dass es wieder so weit kommt. Ich denke, das ist jetzt nicht das richtige Signal.
Wir sollten an sich davon ausgehen, dass wir uns nicht mehr mit einer systemrelevanten Bank zu befassen haben, die in solche Schwierigkeiten kommt. Für den Fall, dass es trotzdem so sein sollte, hätten wir mindestens in einem bescheidenen Rahmen das Steueramtshilfegesetz. Und sonst, das haben wir im Fall UBS/USA gesehen, sind wir durchaus zu kreativen Lösungen fähig und würden eine solche auch hier wieder finden.
Wir sind der Auffassung, dass die Motion heute nicht mehr nötig ist.