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Vogler Karl · Nationalrat · 2012-02-28

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-28

Wortprotokoll

Ohne auf weitere Einzelheiten in dieser doch recht komplizierten Materie einzugehen, kann ich sagen, dass es bei dieser Vorlage kurz zusammengefasst und, wie bereits mit anderen Worten gesagt worden ist, im Wesentlichen um zwei Dinge geht:

1. Artikel 210 OR soll derart abgeändert werden, dass die Verjährungsfrist für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus Fahrniskäufen von einem auf zwei Jahre erhöht wird.

2. Bei beweglichen Sachen, die in ein unbewegliches Bauwerk eingebaut werden, soll die Gewährleistungspflicht mit dem Werkvertragsrecht in Einklang gebracht und auf fünf Jahre verlängert werden.

Damit wird das schweizerische Kauf- bzw. Werkvertragsrecht in diesen Punkten den entsprechenden Regelungen in der EU wie auch dem Wiener Kaufrecht angepasst. Zudem wird, wie gesagt wurde, einem berechtigten Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten und - im Werkvertragsrecht - der Unternehmerinnen und Unternehmer Rechnung getragen.

Nun, was die noch bestehenden Differenzen zum Ständerat betrifft, so bitte ich Sie namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion nach nochmaliger und vertiefter Überlegung und den entsprechend geführten Diskussionen, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Im Übrigen unterstützen wir ebenfalls den Antrag der Redaktionskommission.

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