Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2012-02-28
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-28
Wortprotokoll
Für den Nachzug verlangt die Minderheit die Einführung eines Mindestalters von 21 Jahren für beide ausländischen Ehegatten. Der Bundesrat macht leider keine Aussagen über die Gründe, weshalb er nicht vorschlägt, dass beim Nachzug ein ausländischer Ehegatte vor der Einreise ein Mindestalter erreicht haben und nachweisen muss, über genügende Sprachkenntnisse zu verfügen. Wir sind der Meinung, dass es ein Mindestalter braucht, wenn wir wirklich etwas gegen Zwangsehen machen wollen. Bei einem Mindestalter von 21 Jahren besteht die Chance, dass die Betroffenen bereits einen Beruf erlernt haben und auf eigenen Beinen stehen können. Dadurch können sie sich auch eher gegen eine Zwangsheirat wehren.
Sie fragen sich wahrscheinlich, warum das Mindestalter gerade 21 Jahre sein soll. Statistiken zeigen ganz klar, dass die meisten Zwangsehen bis zum 21. Lebensjahr geschlossen werden. Viele - vor allem Frauen - lassen sich nur deshalb zwangsverheiraten, weil sie sich nicht dagegen zur Wehr setzen können und sich vielleicht auch ein besseres Leben in der Schweiz erhoffen. Sie haben aber keine Vorstellung davon, wie es ohne Beruf und ohne Sprachkenntnisse sein wird - und dazu noch mit einem Ehegatten, mit welchem sie eigentlich gar nicht zusammen sein wollen. Andere Länder haben übrigens auch ein Mindestalter vorgeschrieben, zum Beispiel Dänemark, und dies, weil sie damit Zwangsheiraten verhindern wollen. Deshalb verlangen auch wir ein Mindestalter. Ich danke für die Unterstützung der Minderheit.