Heim Bea · Nationalrat · 2012-02-28
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-28
Wortprotokoll
Eine Ehe wird für ungültig erklärt, wenn sie unter Zwang geschlossen wurde oder einer der Ehegatten minderjährig ist. Was aber, wenn aus der Zwangsverheiratung eine Liebesehe geworden ist, wenn die zwangsverheiratete Person die Ehe weiterführen will, selbst wenn sie minderjährig dazu gezwungen wurde? Es allen Leuten oder Situationen recht zu machen ist ein schwierig Ding. Artikel 105 versucht dies. Das Gesetz verbietet die Zwangsehe. Es verbietet die Minderjährigenehe. Aber mit Artikel 105 will man den Willen für eine Weiterführung der Ehe respektieren, wenn eine solche sich dann doch zum Guten gewendet hat und die einst minderjährige Person in dieser Ehe bleiben will.
Der Antrag der Minderheit Geissbühler verlangt die automatische Annullierung von einer im Unrecht geschlossenen Ehe, selbst wenn diese mit der Zeit doch zu einer richtigen Ehe gewachsen ist. Das ist im Sinn der Verhinderung von Unrecht einfach nicht zielführend. Viel sinnvoller ist der Entwurf des Bundesrates. Die Weiterführung einer solchen Ehe soll möglich sein, wenn beide Ehegatten das wollen und das Gericht das im Falle einer Anzeige auch überprüft. Das Gericht überprüft, ob die Willensäusserung, die Ehe fortführen zu wollen, aus freiem Willen erfolgt oder eben nicht, und es überprüft dies auch im Falle der Frage einer Weiterführung einer Minderjährigenehe. Das Gesetz sollte nicht so weit gehen, dass es Ehen, die mit der Zeit zu richtigen Ehen gewachsen sind, automatisch annulliert. Zudem machen automatische Ungültigkeitserklärungen im Nachhinein nichts mehr ungeschehen. Erfolgt die Annullierung dann noch gegen den Willen der Betroffenen, so schaffen wir per Gesetz nur neuen Zwang und neues Leid. Das wollen wir nicht.
Deshalb lehnt die SP-Fraktion den Antrag der Minderheit Geissbühler ab. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.