Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2012-03-06
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06
Wortprotokoll
Mit dem Anliegen der SVP-Fraktion, schweizweit den Spielraum bei der Abschreibungspraxis zu erweitern, wird die Krisenresistenz unserer Volkswirtschaft erhöht. Das ist die Zielsetzung dieser Initiative.
Die Finanzmarktkrise von Ende 2008 hat uns aufgezeigt, wie wichtig gesund finanzierte KMU für eine Volkswirtschaft sind. Sie machen eine Volkswirtschaft robust und widerstandsfähig. Nicht nach internationalen Standards buchführungspflichtige Firmen, das heisst KMU, sollen in wirtschaftlich guten Zeiten zusätzliche stille Reserven bilden und diese in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder auflösen können. So muss bei rückläufigem Geschäftsgang nicht gleich der Konkursverwalter angerufen werden.
Wie Kollege Schwander ausgeführt hat, will die Initiative steuerlich absetzbare Einmalabschreibungen in allen Kantonen zulassen. Es ist uns bekannt, dass Einmalabschreibungen in verschiedenen Kantonen zulässig sind, aber eben nicht in allen Kantonen. Steuerausfälle durch die Einmalabschreibungen gibt es für den Staat grundsätzlich keine; es gibt sie höchstens, indem die Firma die Gewinnentwicklung etwas glätten kann und dadurch der Steuereingang je nachdem später erfolgt. Bei den heute oft linearen Steuern für juristische Personen ist jedoch auch die Gewinnglättung kein Argument mehr, um gegen Einmalabschreibungen anzukämpfen. Wenn eine kleine Firma einmal durch das Brechen der Progression einen kleinen Steuervorteil ergattern kann, ist das auch kein Unglück; es stärkt die Eigenkapitalbasis. Bei den Abschreibungen gilt grundsätzlich: Was investiert wird, kann einmal abgeschrieben werden - nicht mehr und nicht weniger.
Die parlamentarische Initiative verlangt nicht nur die steuerlich zulässige Einmalabschreibung, sondern auch jede Zwischenstufe der Abschreibung. Ein Unternehmen soll also so viel abschreiben können, wie betriebswirtschaftlich notwendig und finanzwirtschaftlich sinnvoll ist. In der Praxis ist es heute so: Dort, wo Einmalabschreibungen zugelassen sind, können mittlere und grössere Firmen, die vier, fünf oder sechs Investitionen tätigen, die Hälfte davon auf einmal abschreiben und die andere Hälfte nach den ordentlichen Sätzen, also beispielsweise auf fünf, sechs oder sieben Jahre verteilt.
Warum also die zusätzliche Flexibilität, die hier gewünscht wird? Wir sollten etwas für die ganz Kleinen machen - die ganz Kleinen, die diesen Spielraum nicht haben und nur eine grosse Investition haben und sich festlegen müssen, wie sie abschreiben.
Das Argument der Mehrheit bezüglich des Mehraufwandes für die Steuererhebung kann ich nicht gelten lassen. So oder so muss das Anlagevermögen im Anhang zur Jahresrechnung aufgelistet werden, und so oder so werden Abschreibungstabellen geführt. Das Missbrauchspotenzial ist gleich null. Schliesslich ist das Argument, dass auch Liegenschaften auf einmal abgeschrieben werden können, nicht stichhaltig. Wir haben es als Parlament in der Hand, festzulegen, wofür diese Abschreibungspraxis gilt; die Detailregelungen werden wir hier im Parlament festlegen.
Wir befinden uns in der ersten Phase der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative. Ich bitte Sie, hier etwas für die Kleinen zu machen und dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.