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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-03-06

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-06

Wortprotokoll

Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich eine parlamentarische Initiative zur Abänderung des Berufsbildungsgesetzes eingereicht. Ich möchte Artikel 11 Absatz 1 wie folgt ändern: "Gegenüber privaten Anbietern auf dem Bildungsmarkt dürfen durch Massnahmen dieses Gesetzes keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen." Das tönt eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht. Deshalb werde ich ein paar Erklärungen und Feststellungen machen, in der Hoffnung, dass Sie meinen Vorstoss dann unterstützen werden.

Zuerst stelle ich einmal fest, dass der Bundesrat zur gleichen Erkenntnis kommt, hat er in der Antwort auf zwei Interpellationen doch bestätigt, dass sich in der Berufsbildung und in der berufsorientierten Weiterbildung starke private Anbieter etabliert haben, welche nicht durch subventionierte öffentliche Angebote konkurrenziert werden sollten. Ich stelle weiter fest, dass Frau Bundesrätin Leuthard am 2. März 2010 im Ständerat auf ein Votum von Ständerat Briner hin geantwortet hat, dass der Bund bei der Weiterbildung gar nichts finanziere, da gebe es nur den Markt. Formell trifft das zu, weil die Bundesgelder natürlich an die Kantone fliessen und nicht an die einzelnen Schulen. Aber die Kantone unterstützen durchaus einzelne Schulen, und da herrscht ja bekanntlich wenig Transparenz. Aber das ist bekannt; es gibt auch eine Untersuchung darüber, in der man das dann doch bis auf den Franken ausgerechnet hat.

Es ist klar: Wenn einzelne Schulen subventioniert werden, sind andere benachteiligt. So wurden zum Beispiel im Kanton Zürich die Ausbildungsgänge für technische Kaufleute, um einen weitverbreiteten Beruf zu nehmen, an den KV-Schulen in Zürich, Winterthur oder Wetzikon mit gegen 1600 Franken pro Semester und Student subventioniert. Die Schulen boten diese Ausbildungsgänge für einen Preis von 8400 bis 9700 Franken an. Rechnet man aber die Subventionen hinzu, kommt man auf einen tatsächlichen Preis von 14 700 bis 16 000 Franken. Die privaten Schulen wie die HSO, KLZ, Juventus-Schulen oder Akad Business bieten die genau gleiche Ausbildung mit derselben Erfolgsquote und dem gleichen Qualitätsstandard ohne Subventionen an. Sie kostet bei diesen privaten Instituten zwischen 10 600 und 13 700 Franken. Die privaten Schulen sind somit teurer, weil eben subventionierte Anbieter ihre Angebote dank den Subventionen 20 bis 30 Prozent billiger offerieren können. [PAGE 242] Rechnet man aber die vollen Kosten, dann ist der Staat doch 17 bis 38 Prozent teurer.

Es ist für mich nicht ersichtlich oder verständlich, warum staatliche Subventionen fliessen sollen, wenn ein genügendes und qualitativ einwandfreies Angebot seitens privater Anbieter besteht. Solche Subventionen sind marktverzerrend, ordnungspolitisch falsch, und sie belasten die öffentliche Hand unnötig, denn es besteht ja gar kein Bedarf, solche Subventionen zu sprechen. Darum ist es richtig, im Bundesgesetz klar festzuhalten, dass Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich verboten sind und nicht nur, wenn der Bund sie als ungerechtfertigt beurteilt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meine parlamentarische Initiative, die einen fairen Wettbewerb zwischen den Bildungsangeboten wiederherstellen will, zu unterstützen.