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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-07

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission möchte, dass der Bundesrat umgehend eine Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft vornimmt, ein Förderkonzept erarbeitet und dem Parlament innert zwei Jahren die rechtlichen Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung vorlegt. Das lehnen wir ab.

Herr Nationalrat Andreas Gross hat es zu Recht gesagt: Auch ich habe hier eine parlamentarische Erfahrung. Seit Jahrzehnten diskutiert man das. Im Rahmen der Diskussionen über die parlamentarische Initiative 03.448, "Medien und Demokratie", ist das Parlament allerdings im Jahr 2005 nicht auf dieses Anliegen eingetreten. Schon damals zielte man darauf ab, in diesem Bereich eine Verfassungskompetenz zu schaffen.

Der Bundesrat hat grundsätzlich nichts dagegen, dass man über einen über die Radio- und Fernsehförderung hinausgehenden Verfassungsartikel zu den Medien nachdenkt. Will man einen solchen schaffen, bedingt das aber, dass man weiss, was man will, was betreffend Medien und Staatsinteresse an der Medienlandschaft in die Verfassung zu schreiben ist. Ich glaube, hier sind wir nach wie vor in einer Phase, in der das unklar ist. Sämtliche Gutachten und Analysen über diverse Fördermodelle und über die Rolle des Staates dabei sind zum Schluss gekommen, dass man die indirekte Presseförderung in Form der Postzustellung zwar nicht als optimales, aber im Rahmen der Möglichkeiten als bestes Mittel sieht. Das hat das Parlament in der letzten Wintersession mit der entsprechenden Bestimmung im Postgesetz, mit der Ermässigung bei der Postzustellung der Zeitungen und Zeitschriften in der Höhe von 50 Millionen Franken, erneut bestätigt.

Die heutige Medienlandschaft befindet sich in einem grossen Strukturwandel. Die Kommissionssprecher haben zu Recht von einer Veränderung im Bereich der Zeitungen, von einer Reduktion bei den Zeitungen gesprochen. Sie haben aber nicht erwähnt, dass wir in derselben Phase eine Zunahme bei den Privatradios, eine grosse Zunahme bei den privaten Fernsehstationen haben. Wenn wir von Medien sprechen, wäre es falsch, uns nur auf den Printbereich abzustützen und nicht auf die gesamte Medienlandschaft. Denn für den Bürger, die Bürgerin ist die Information durch die gesamte Medienlandschaft entscheidend und nicht nur der Sektor der Printmedien.

Wir haben im Bericht in Erfüllung des erwähnten Postulates Fehr Hans-Jürg deshalb auch diesen Wandel in der Medienlandschaft dargelegt. Wir haben auch aufgezeigt, dass dieser Strukturwandel nach wie vor im Tun ist. Das Stichwort "Internet" steht zweifelsfrei im Vordergrund. Die Branche beschäftigt sich intensiv mit diesen Veränderungen und sucht nach Geschäftsmodellen für journalistische Online-Angebote, sie sucht nach Modellen, um journalistische Arbeits- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern und die Qualität sichern zu können. Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, mitten in diesem Prozess der Suche und der Neuorientierung zu intervenieren. Zuerst sind hier die Medien-, die Verlagshäuser gefordert, die sich ja auch multimedial organisieren. Nur falls deren Anstrengungen die Probleme nicht lösen, zieht der Bundesrat staatliche Interventionen in Betracht. In vier Jahren wird er die Situation neu analysieren; das haben wir zugesagt, und das ist nach wie vor die Absicht.

Sollte sich zeigen, dass die Anstrengungen der Branche hier ungenügend sind oder dass diese die Interessen der [PAGE 262] Berichterstattung, wie sie der Bund, die öffentliche Hand, hat, nicht in genügender Art und Weise wahrnimmt, sind Interventionen nötig. Denkbar sind etwa die staatliche Förderung der Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten, eine neue Struktur der indirekten Presseförderung oder auch Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer. Wie ich bereits gesagt habe, wehren wir uns, je nach Entwicklung, nicht gegen eine Verfassungsbestimmung. Man müsste dann aber klar definieren, was das Interesse der Allgemeinheit an staatlicher Medienförderung ist und wo die Grenzen zur Privatwirtschaft zu ziehen sind. In der Zeit bis 2015 werden wir die Entwicklung verfolgen und analysieren. Um fundierte Resultate zu haben, werden bereits im nächsten Jahr die wissenschaftlichen Abklärungen in Auftrag gegeben, die wir für die Standortbestimmung benötigen.

Wir führen regelmässig Gespräche mit den Medienverbänden. Aber Sie wissen, dass gerade derzeit in der Frage der Online-Werbung, in der Frage, was denn den öffentlich unterstützten Häusern erlaubt sei und wo eben Werbung und Sponsoring untersagt bleiben sollen, Gespräche im Gang sind. Auch hier ist es primär Sache der Branche, sich zu regulieren. Nur wenn das nicht funktioniert, werden wir eingreifen.

Wichtig scheint mir deshalb auch der folgende Punkt - die Kommissionssprecher haben darauf hingewiesen -: Im Dezember 2011 haben Sie entschieden, dass die Pressevielfalt durch die verbilligte Postzustellung gefördert werden soll. Die Verordnung werden wir in der zweiten Hälfte dieses Jahres in Kraft setzen, und Sie können davon ausgehen, dass wir das heutige System nicht revolutionieren werden, auch nicht bei der Allokation der Gelder, und dass die 50 Millionen Franken im bisherigen Sinn eingesetzt werden.

Das Gebührensplitting, ein weiteres indirektes Fördermittel, hat sich bewährt. Aber auch hier werden wir laufend untersuchen, ob die Zuteilung der Mittel korrekt ist, wie wir es auch dieses Jahr gemacht haben. Auch hier geht es immer wieder darum, die Veränderungen in der Radio- und Fernsehlandschaft zu beobachten.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.