Böhni Thomas · Nationalrat · 2012-03-07
Böhni Thomas · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der GLP-Fraktion zum Jahresbericht 2011 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation. Die GLP ist mit dem Jahresbericht 2011 grundsätzlich zufrieden. Er bietet einen guten Überblick über die Tätigkeit der parlamentarischen Aufsicht der GPK und der GPDel. Wir schätzen die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Parteien in der GPK sehr und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich dafür. Die GLP möchte sich auch beim Sekretariat der GPK sowie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle für ihre wertvolle Arbeit als verwaltungsunabhängige Kontrollstelle bedanken.
Das Hauptinstrument der GPK ist die Inspektion, ihr wirksamstes Mittel ist allerdings die Transparenz, die sie mit der Veröffentlichung ihrer Erkenntnisse schaffen kann. Interessant ist deshalb, dass im Jahresbericht auch über Arbeiten berichtet wird, die der Öffentlichkeit und den Ratsmitgliedern, die nicht Mitglied der GPK sind, bisher nicht bekannt waren, so etwa über die Untersuchung zur Verletzung der Meldepflicht gemäss Börsengesetz.
Für die Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsaufgabe verfügt die GPK über weitreichende Auskunftsrechte. Diese wurden mit der Änderung des Parlamentsgesetzes vom 17. Juni 2011 noch verstärkt und präzisiert. Wie kam es dazu? Bereits 2008 stiess die GPK auf Schwierigkeiten, als es darum ging, ihre Informationsrechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden durchzusetzen. In den folgenden Jahren stellte der Bundesrat im Rahmen von zwei Untersuchungen der GPK deren Informationsrechte infrage und verweigerte die Herausgabe von Unterlagen - z. B. in Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Behördenverhaltens bei der Finanzmarktkrise -, obwohl die gesetzlichen Regelungen klar waren. Sind in einem konkreten Fall die Tragweite und die Ausübung der Informationsrechte der GPK oder der GPDel strittig, so entscheiden die GPK endgültig darüber. Diese abschliessende Entscheidungskompetenz der Aufsichtskommissionen gewährleistet, dass im Einzelfall nicht die Exekutive, sondern die GPK als kontrollierendes Organ über die [PAGE 266] Tragweite und die Ausübung der Informationsrechte bestimmen.
Der Bundesrat wehrte sich aber auch noch im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen zur Parlamentsverwaltungsverordnung gegen diese Präzisierungen. Das hat die GLP nicht verstanden. Immerhin erlauben es die neuen Regelungen nun, in Zukunft weitgehend auf eine Diskussion über die Einsetzung einer PUK zu verzichten, da nun auch die GPK in der Lage ist, weitreichende Untersuchungen durchzuführen.
In der Folge möchte ich im Namen der grünliberalen Fraktion noch kurz auf zwei Untersuchungen im Besonderen zu sprechen kommen:
1. Zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit: Am 21. Oktober 2011 verabschiedete die GPK-NR ihren Bericht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen zuhanden des Bundesrates. Die Ergebnisse der GPK-NR stützen sich auf die Auswertung der PVK. Diese zeigt, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts bereits 2004, als die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit in Kraft traten, einen Lohndruck zur Folge hatte. Dieser breitete sich nach und nach auf das ganze Land aus, wobei die Arbeitnehmer mit niedrigem Bildungsniveau und das neuangestellte Personal am stärksten betroffen waren. Die GPK-NR musste im Rahmen ihrer Anfang 2010 beschlossenen Untersuchung feststellen, dass es vor diesem Jahr weder vonseiten des Bundesrates noch vonseiten des EVD eine Steuerungsstrategie gab, obschon der Missstand bereits 2004 sichtbar wurde. Offenbar erfolgte die politische Steuerung der flankierenden Massnahmen ohne zuverlässige Erkenntnisse über deren Wirksamkeit, sie hing vielmehr von politischen Überlegungen ab. Immerhin sollen ab 2012 nun die notwendigen Aufsichtsinstrumente bestehen. Die GLP bedauert sehr, dass es so lange gedauert hat, begrüsst aber auch, dass nun endlich die notwendigen Schritte eingeleitet werden, damit die flankierenden Massnahmen ihrem Zweck entsprechend Lohndumping verhindern helfen.
2. Zur Verletzung der Meldepflicht gemäss Börsengesetz: Der Hintergrund ist Ihnen bekannt. Die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse äusserte in ihrem Jahresbericht 2009 in Bezug auf die Behandlung von Verletzungen der Meldepflicht gemäss Börsengesetz mehrfach Kritik am Umgang der Finma und des EFD mit den Meldungen der Offenlegungsstelle. Das EFD wurde diesbezüglich auch in einem Entscheid des Bundesstrafgerichtes von 2010 kritisiert. Dazu kommt, dass in einigen besonderen Fällen die Verfahren eingestellt wurden, nachdem die Beschuldigten eine Wiedergutmachung bezahlt hatten. Aufgrund dieser Situation, welche auch der GLP Sorgen machte, wandte sich die GPK-NR dem Thema einmal zu. Wie bereits angesprochen, handelt es sich hier um die erstmalige Information über die Untersuchung der GPK. Die Untersuchung hat nun verschiedene Mängel und Probleme in den Strukturen und Abläufen der betroffenen Bundesstellen aufgezeigt. Zum Abschluss konnte sich die Kommission mit den vielversprechenden Änderungen, die von der Finma und vom Rechtsdienst des EFD eingeleitet worden waren, zufriedengeben und die Inspektion abschliessen. Gerade dieses Beispiel zeigt für die grünliberale Fraktion die Bedeutung der Aufgabe der GPK bei der Verbesserung der Verwaltungsabläufe.