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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-11

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Flüchtlinge prüft in jedem Einzelfall die Wegweisungshindernisse im Rahmen des ordentlichen Asylverfahrens. Gegen den negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid kann Beschwerde an die Asylrekurskommission erhoben werden. Im Rahmen des Asylverfahrens wird zudem geprüft, ob aufgrund einer schweren persönlichen Notlage eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden muss, sofern vier Jahre nach Einreichung des Asylgesuches noch kein rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Wurde innerhalb dieser Frist ein Wegweisungsentscheid rechtskräftig, hat die betroffene Person die Schweiz, unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer, zu verlassen.

Der Bundesrat hat am 11. August 1999 ein umfangreiches Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm beschlossen, um der speziellen Situation der Kriegsvertriebenen aus Kosovo Rechnung zu tragen. Über 32 300 Personen haben daran teilgenommen und sind freiwillig zurückgekehrt. Insgesamt sind seit Ende des Krieges von Juni 1999 bis Ende Mai dieses Jahres 41 306 Personen nach Kosovo zurückgekehrt. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung wäre es nicht vertretbar, wenn Personen, welche bisher [PAGE 643] nicht selbstständig ausgereist sind, allein aufgrund ihrer mehrjährigen Anwesenheit in der Schweiz bleiben könnten.

Im Übrigen hat der Bundesrat im Rahmen der Humanitären Aktion 2000 beschlossen, jene Personen vorläufig aufzunehmen, welche ihr Asylgesuch vor Ende 1992 eingereicht hatten. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, zusätzliche Massnahmen zu treffen, um die Anwesenheit der von der Frage betroffenen Personengruppe aus dem Asylbereich in der Schweiz zu regeln.