Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-03-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-07
Wortprotokoll
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Zusammensetzungen der Familien und ihre Organisationsformen stark gewandelt. Auch ihre Stabilität nimmt laufend ab. Daraus ergeben sich für die Familienpolitik neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen besser gerecht werden zu können, verlangt die von Nationalrat Norbert Hochreutener eingereichte Initiative eine umfassende Bundeskompetenz im Bereich Familienpolitik.
Der Bund verfügt bereits heute über ein breitgefächertes Instrumentarium, um die kinderbedingten Mehrkosten teilweise auszugleichen; zu nennen sind etwa Familienbesteuerung, Familienzulagen, Mutterschaftsversicherung oder auch spezifische Massnahmen für die Familien in den Sozialversicherungen wie beispielsweise Prämienverbilligungen oder Kinderrenten. Auch im Bereich der Stärkung des Familienlebens hat der Bund die Möglichkeit, die Kantone und Gemeinden in ihren Bemühungen zu unterstützen; zu nennen sind beispielsweise Schwangerschaftsberatungsstellen, Kinder- und Jugendschutz, Jugendförderung usw.
Hingegen hat die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik bisher keinen Niederschlag in der Verfassung gefunden. Diese Lücke soll mit einem neuen Verfassungsartikel geschlossen werden. Dieser Verfassungsartikel soll die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe festschreiben. Die Kommission erachtet als vordringlichste Massnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Deshalb soll der Aufbau eines bedarfsgerechten Angebotes als konkretes Ziel in die Verfassung aufgenommen werden. An der bestehenden Kompetenzordnung wird hingegen nichts geändert. Zuständig bleiben weiterhin Kantone und Gemeinden. Der Bund wird nur dann aktiv, wenn diese ihre Aufgabe ungenügend wahrnehmen.
Die SGK beauftragte ihre Subkommission Familienpolitik mit der Erarbeitung einer Vorlage. Diese Subkommission unterbreitete am 9. Oktober 2009 einen ersten Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel. Er beschränkte sich im Wesentlichen auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch Bund und Kantone und auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Als dritten Punkt stellte die Subkommission eine Bundeskompetenz zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos durch die Kantone zur Diskussion.
Die SGK stimmte der Stossrichtung der Arbeit der Subkommission zu und beauftragte sie, einen Bericht und einen Erlassentwurf auszuarbeiten, der alle drei Punkte berücksichtigt. Anlässlich der Diskussion des ersten Berichtsentwurfes kam die Subkommission zum Schluss, dass der neue Verfassungsartikel durch die Aufnahme einer Bundeskompetenz betreffend die Harmonisierung der Alimentenhilfe zu reich befrachtet sei. Sie beantragte deshalb der Gesamtkommission, von der Aufnahme eines entsprechenden Absatzes abzusehen.
Zum Verfassungsartikel wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Mehr als drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Einführung eines Verfassungsartikels zur Familienpolitik. Dazu gehören unter anderem 21 Kantone und 7 in der Bundesversammlung vertretene Parteien.
Die SGK ist überzeugt, dass dieser Verfassungsartikel eine gute Grundlage für eine kohärente Betrachtung der bereits erreichten und der noch auszuarbeitenden Schritte in Sachen Familienpolitik darstellt. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.
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