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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei dieser Frage der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Mit dem Bussensystem möchten wir die Verfahren vereinfachen, Klarheit schaffen und eine rechtsgleiche Umsetzung ermöglichen - ich wiederhole das zum dritten Mal. Wenn wir nun der Kommissionsminderheit oder dem Bundesrat folgen würden, würde das bedeuten, dass sich der Einzelne entscheiden könnte: Will ich die Busse bezahlen oder nicht? Er kann in ein ordentliches Verfahren gehen mit der Überlegung, dass er dann vielleicht straffrei davonkommt, weil in leichten Fällen gemäss Artikel 19a Absatz 2 das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden kann. Wenn wir also zulassen, dass gewisse Schlaumeier auf ein ordentliches Verfahren ausweichen, um straffrei zu werden, dann können diese das Bussenverfahren unterlaufen. Selbstverständlich steht es jedem Gebüssten frei, ins ordentliche Verfahren zu gehen. Aber wenn er ein ordentliches Verfahren anstrengt, dann soll die Busse, die er bekommt, mindestens in der Höhe der Busse ausfallen, wie sie auch im Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen worden wäre. Alles andere, also der Antrag des Bundesrates bzw. derjenige der Kommissionsminderheit, würde die Idee des Gesetzes etwas unterlaufen.

Ich bitte Sie daher im Namen der CVP/EVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen.