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preparatory:AB 123867

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die EU am 9. Mai gegen Syrien verhängt hatte. Seither hat die EU die Sanktionen schrittweise verschärft. Die Schweiz hat ihre Massnahmen regelmässig denjenigen der EU angeglichen. Die seitens der EU jüngst ergriffenen Massnahmen - wie die erwähnten Einschränkungen betreffend die syrische Zentralbank, bezüglich der Frachtflüge und des Handels mit Edelsteinen und Gold - bedingen eine Anpassung der Verordnung und sind durch den Bundesrat zu beschliessen.

Es besteht für die Schweiz keine völkerrechtliche Verpflichtung, EU-Sanktionen zu übernehmen - im Gegensatz zu Sanktionen des Uno-Sicherheitsrates. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob es im Interesse der Schweiz ist, sich solchen Massnahmen anzuschliessen. Dazu ist eine umfassende Güterabwägung notwendig, was eine gewisse Zeit braucht. Da dies erst nach Veröffentlichung der entsprechenden EU-Massnahmen erfolgen kann, ist es offensichtlich, dass die schweizerischen Sanktionen erst mit einer gewissen Verzögerung auf die Beschlüsse der EU folgen können.

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