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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-12

Wortprotokoll

Im Bericht des Bundesrates vom 27. Oktober 2010 in Erfüllung des Postulates Häberli-Koller 08.3272 wird die Zulassungspraxis der Fachhochschulen analysiert und der Schluss gezogen, dass diese grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings hat der Bundesrat festgestellt, dass Fachhochschulen für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und nicht der Berufsmaturität vereinzelt "Ersatzprüfungen" durchführen. Dies steht im Widerspruch zu den Zulassungsvoraussetzungen des Fachhochschulgesetzes und seinen Ausführungserlassen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht eine Klarstellung seitens des BBT im Laufe des Jahres 2011 in Aussicht gestellt. Das BBT hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 die Trägerschaften der Fachhochschulen entsprechend informiert.

Zu Ihrer Frage 12.5076: Für Inhaberinnen und Inhaber eidgenössischer Fähigkeitszeugnisse oder Fachmittelschulausweise ist die Berufs- bzw. Fachmaturität die Voraussetzung, um an Fachhochschulen zum Bachelor-Studium in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design zugelassen zu werden. Fachhochschulen dürfen in diesen Fällen keine eigenen Aufnahmeprüfungen durchführen. Mit dieser Präzisierung wird sichergestellt, dass die gesetzlich festgelegten Zulassungsvorgaben gesamtschweizerisch eingehalten werden. Damit wird auch die Gleichbehandlung gegenüber den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufs- bzw. Fachmaturität gewährleistet: Alle Studierenden müssen u. a. die gleichen Anforderungen bezüglich der Landessprachen erfüllen.

Berufs- und Fachmaturität können heute berufsbegleitend nachgeholt werden. Die Forderung, dies zu tun, widerspricht nicht dem Anliegen, Fachkräfte zu fördern: Damit wird die Berufsmaturität gestärkt und im Ergebnis auch die Qualität und Attraktivität der Ingenieurausbildungen. [PAGE 337]

Zur Frage 12.5077: Für die Zulassung zum Bachelor-Studium an Fachhochschulen in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design müssen Inhaberinnen und Inhaber eidgenössischer Fähigkeitszeugnisse oder Fachmittelschulausweise den ordentlichen Abschluss, d. h. die Berufs- bzw. die Fachmaturität, nachholen. Dies kann heute berufsbegleitend erfolgen. Die Präzisierung gilt grundsätzlich unabhängig von der Nationalität.

Fachhochschulen können Aufnahmeprüfungen für Inhaberinnen und Inhaber anderer Ausweise mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II vorsehen, wenn diese an ihren Ausbildungsgang keine Berufs- oder Fachmaturität anschliessen können. Das können Inhaberinnen und Inhaber schweizerischer oder entsprechender ausländischer Ausweise sein. Neben der bestandenen Aufnahmeprüfung muss zusätzlich eine einjährige Erfahrung in der Arbeitswelt nachgewiesen werden. Die Präzisierung des BBT stellt somit keine Diskriminierung zwischen Inländern und Ausländern dar.

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