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Fetz Anita · Nationalrat · 2001-06-11

Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-11

Wortprotokoll

Ihre WBK beantragt Ihnen geschlossen, auf die Vorlage zum Filmgesetz einzutreten und den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen. Damit beschliessen Sie ganz bewusst eine mit dem Ständerat abgesprochene Differenz und ermöglichen, dass das Filmgesetz speditiv revidiert werden kann.

Kurz zur Vorgeschichte, die Sie ja vermutlich kennen: In der Frühjahrssession 2001 im Tessin hat der Ständerat beschlossen, den Entwurf zum Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur an den Bundesrat zurückzuweisen, mit der Begründung, dieser sei zu interventionistisch, gar zu dirigistisch. Die Medien sprachen von einem Paukenschlag. Das ganze Land war erstaunt, wie leicht sich die [PAGE 650] amerikanische Verleihlobby im Ständerat durchsetzen und hinter dem ordnungspolitischen Feigenblatt der staatlichen Lenkungsabgabe einen Filmriss produzieren konnte. Hatte der Bundesrat statt eines Kulturförderungsgesetzes tatsächlich ein Polizeigesetz vorgelegt? Hatte die vorberatende Kommission des Ständerates dies bei ihrer Schlussabstimmung zugunsten des Filmgesetzes übersehen?

Heute wissen wir es besser: Die Rückweisung wurde beantragt, weil die Minderheit erkannt hatte, dass ihre Anträge mit dem Ruf nach Allgemeinverbindlichkeit und Genehmigung einer Branchenvereinbarung und einer Beibehaltung der Bewilligungspflicht der grossen Kinokomplexe weitaus dirigistischer war und sich schwer unter dem Motto "mehr Marktfreiheit" verkaufen liess. Die Ernüchterung nach diesem Paukenschlag erfolgte innert weniger Stunden. Man machte sich Gott sei Dank auf die Socken und versuchte noch im Tessin, eine Einigung zu erreichen; das Tessin ist doch immerhin der Heimatkanton des Filmfestivals Locarno. Dort leitete der Wortführer der Minderheit, Ständerat Peter Bieri, zusammen mit anderen Parlamentariern und Parlamentarierinnen Gespräche in die Wege, die zum Ziel hatten, die Differenzen zwischen der im Sinne der vorberatenden Kommission bereinigten bundesrätlichen Vorlage und Procinema, dem Verband der Kino- und Verleihbranche, zu bereinigen.

Dank den Hebammendiensten diverser vernünftiger Leute, die trotz des ständerätlichen Putsches kühlen Kopf behielten, konnte eine Einigung erzielt und die "Kuh vom Eis" gebracht werden, wie unser Präsident in der WBK diesen Vorgang bezeichnete.

Wir dürfen nun zur Kenntnis nehmen, dass dieser ungewöhnliche, ausserhalb des ordentlichen parlamentarischen Weges liegende Versuch, gelungen ist. Ich muss Ihnen an dieser Stelle aber mitteilen, dass die WBK einige Kritik an diesem Vorgehen anzubringen hatte, diese aber der Sache zuliebe in den Hintergrund schob und darum Hand bietet, jetzt, heute zur Tagesordnung überzugehen. Schliesslich geht es um eines der wichtigsten Gesetze zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität der Schweiz.

Unverändert in der gefundenen Einigung ist die gesetzliche Verpflichtung der Kino- und Verleihbranche, zum eigentlichen Ziel des Filmgesetzes, nämlich zur Vielfalt des Filmangebotes, beizutragen. Wie die Branche dieses Ziel erfüllt, bleibt ihr selbst überlassen. Eine Branchenvereinigung wird weder durch den Bundesrat genehmigt noch verbindlich erklärt. Das Departement wird zur Stellungnahme eingeladen, das Bundesamt für Kultur erhält die Mittel, die Angebotsvielfalt zu evaluieren.

Als Ultima Ratio bleibt jedoch die Förderabgabe, wie sie die Mehrheit der ständerätlichen WBK verabschiedet hatte. Das einzige Zwangsmittel, wenn man nun davon reden will, das Ziel der Angebotsvielfalt in einer Kinoregion umzusetzen, kann nur eine Förderabgabe sein, die dann wiederum in die Stärkung der Vielfalt jener Region investiert werden muss. Diese Abgabe ist im Ständerat als ordnungspolitisch bedenklich bezeichnet worden.

Ihre WBK hat hier eine andere Auffassung. Artikel 71 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung ermächtigt den Bund, Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebotes zu erlassen. Die Filmförderung ist gerade deshalb in der Verfassung verankert, weil Film ein unverzichtbares Element der Vielfalt der kulturellen Identität der Schweiz darstellt.

Schweizer Filme sind die Botschafter und Imageträger unseres vielfältigen Landes. Wir wissen, dass sich die Vielfalt anders als in anderen Bereichen nicht von selber einstellen kann. Ein Beispiel: Vor dem Zweiten Weltkrieg waren 80 Prozent der Filme in unseren Kinos europäischer Herkunft, heute hat der US-amerikanische Film einen Marktanteil von über 75 Prozent. Die Kinoszene wird durch immer grösser werdende Kinoketten beherrscht. Angesichts dieser Oligopole herrscht kein freier Markt. Wir sehen die Filme, die man uns zeigen will, ausser man fördert eine Vielfalt. Dagegen ist an und für sich nichts einzuwenden. Auch wenn ich "American Beauty" - das ist einer meiner Lieblingsfilme - gerne sehe, möchte ich als begeisterte Kinogängerin nicht nur "Titanic", "Pearl Harbor" oder "Rambo" 1 bis 10 vorgesetzt bekommen. Meine Bedürfnisse und die Bedürfnisse vieler Kinogänger gehen weit darüber hinaus. Das ist der Grund, warum überall in Europa die Angebotsvielfalt der Filmkultur staatlich massiv gefördert wird - weit, weit massiver, als dies in der Schweiz der Fall ist.

Das neue Filmgesetz verzichtet auf Strukturmassnahmen wie Bewilligungspflichten oder andere Einschränkungen, die im bisherigen Filmrecht vorhanden sind. Es setzt auf die Selbstverantwortung der Branche und ist deshalb durchaus als liberal zu bezeichnen. Damit diese Selbstverantwortung aber funktioniert, braucht es das Damoklesschwert des Staates, sonst sind die guten Absichten, die uns jetzt die Kinobranche brieflich mitgeteilt hat, nur allzu schnell vergessen. Mittlerweile hat auch Procinema eingesehen, dass sich Angebotsvielfalt nicht über Bewilligungssysteme erhalten lässt. Der Einigungsvorschlag verzichtet auf die Bewilligungspflicht, behält aber die Förderabgabe als Ultima Ratio bei.

Eingangs habe ich erwähnt, dass das Verfahren, das zum Einigungsvorschlag geführt hat, ausserhalb des ordentlichen parlamentarischen Gangs stattgefunden hat. Nun müssen wir aber formal die Kurve wieder kriegen.

Darum beantragen wir Ihnen, die Rückweisung an den Bundesrat nicht vorzunehmen, sondern das Gesetz direkt wieder dem Ständerat zu überweisen. Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss ist bereit, den Einigungsvorschlag zu übernehmen. Damit ist der Weg frei, wieder konstruktiv, inhaltlich über das Filmgesetz zu diskutieren.

Jedoch muss der Nationalrat, müssen Sie heute gegen den Rückweisungsbeschluss des Ständerates stimmen, um damit den Weg frei zu machen - den Weg für ein Filmgesetz, das notabene von der gesamten Film- und Audiobranche unterstützt wird, also nicht nur von allen Schauspieler-, Techniker- und Regisseurorganisationen, sondern auch von der Verleihbranche selber.