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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-12

Wortprotokoll

Die WAK des Ständerates beantragt, Neuverhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien aufzunehmen. Wir sollen dabei insbesondere den Punkten Gegenseitigkeit der Grenzgängerbesteuerung, Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeit und Art der Ausgleichszahlung Rechnung tragen und die sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen.

Wir sind ja schon lange in Diskussion mit Italien, und zwar seit Juni und Dezember 2009. Man versuchte damals schon, eine Gegenseitigkeitsklausel in das Doppelbesteuerungsabkommen zu bringen. Italien war dagegen. Wir bemühten uns dann wieder im September 2011, Frau Calmy-Rey, die damalige Bundespräsidentin, und dann auch ich selber; ich sprach mit dem damaligen Finanzminister Tremonti. Wir kamen auch auf einen guten Weg. Die beiden Staatssekretäre führten dann noch im Oktober 2011 intensivere Diskussionen hier in Bern. Aber dann gab es einen Regierungswechsel; und jetzt nehmen wir die Gespräche wieder an dem Ort auf, an dem wir aufgehört haben. Wir haben beschlossen, den Steuerdialog mit Italien tatsächlich zu führen und eine Lösung für alle noch offenen Steuerfragen zu finden. Wir wollen auch ganz im Sinne der Motion die Frage der Gegenseitigkeit aufnehmen.

Ich möchte Sie aber bitten, der Standesinitiative des Kantons Tessin keine Folge zu geben - im Übrigen sind auch die Kantone Graubünden und Wallis an diesen Berechnungen beteiligt, sie fallen mit dem Kanton Tessin unter diesen Teiler. Der Kanton Tessin verlangt in seiner Initiative Gegenseitigkeit und eine Senkung des Anteils auf die Höhe, die wir mit Österreich vereinbart haben. Aber im Falle Österreichs ist die Ausgangsposition eine ganz andere, da gibt es keine Grenzzone, sondern die Vereinbarung gilt einfach unbeschränkt; dies im Gegensatz zur Vereinbarung mit Italien, in der es eine definierte Grenzzone gibt. Im Falle Österreichs sind auch mehr Steuereinnahmen betroffen als im Falle Italiens. Ganz gleich behandeln können wir diese beiden Länder daher nicht. Es darf auch nicht sein, dass der Bund dann das Delta zwischen den 12,5 und den 38 Prozent bezahlen muss, schlicht und einfach darum, weil wir keine Rechtsgrundlage dafür haben.

Aber noch einmal: Wir sind selbstverständlich bereit, im Sinn der Motion voranzugehen, uns zu bemühen, die Gegenseitigkeit endlich zu realisieren, und auch sonst die verschiedenen Steuerfragen, die wir mit Italien offen haben, zu klären.

Also bitte die Motion annehmen und der Initiative keine Folge geben.