Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-15
Wortprotokoll
Die Swissness-Vorlage ist ein Geschäft von beträchtlicher politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für unser Land. Erlauben Sie mir deshalb vorab, anhand von zwei Beispielen ein paar grundsätzliche Überlegungen anzubringen.
Hanro zum Beispiel verkauft in der Schweiz und im Ausland Textilien unter dem Label "Hanro of Switzerland". Hanro produziert aber nicht mehr in der Schweiz, die meisten der Textilien werden in Österreich hergestellt; aus der Schweiz kommen einzig noch die Spitzen für einzelne Modelle. Noch ein weiteres Beispiel: In Deutschland werden Konfitüren der Marke "Mövenpick of Switzerland" hergestellt und vertrieben. Herstellerin ist aber ein deutsches Unternehmen, kein einziger Rohstoff kommt aus der Schweiz.
Während einzelne Unternehmen auf diese Weise kurzfristig von der Herkunftsbezeichnung Schweiz profitieren, verliert die Wirtschaft als Ganzes langfristig den beträchtlichen Swissness-Bonus. Die Abnehmer und Abnehmerinnen werden nämlich nicht bereit sein, einen Aufpreis für solche mit "Schweiz" gekennzeichnete Produkte zu bezahlen, wenn gar nicht Schweiz drin ist. Es geht also mit dieser Vorlage, die wir heute diskutieren, darum, die Anforderungen an die Marke Schweiz zu definieren, um Trittbrettfahrer fernzuhalten und um den Wert des Labels Schweiz auch langfristig zu erhalten.
Da heute jemand gesagt hat, die Vorlage sei für die Wirtschaft schädlich, muss ich sagen: Schädlich für die Wirtschaft sind die Trittbrettfahrer, schädlich für die Wirtschaft sind jene, die die Marke Schweiz systematisch aushöhlen. Das Label Schweiz ist schliesslich das Zugpferd in der Vermarktung von Produkten aus der Schweiz im In- und im Ausland. Dass der wirtschaftliche Mehrwert der schweizerischen Herkunft beträchtlich ist und bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises ausmachen kann, das zeigen mehrere Studien deutlich auf. Um es noch etwas prägnanter zu sagen: Allein die Produkte Uhren, Schokolade, Schmuck und Maschinen erzielen heute zusammen dank der Marke Schweiz einen Mehrerlös in der Höhe von 5,8 Milliarden Franken - das ist doch immerhin gut 1 Prozent des schweizerischen Bruttoinlandprodukts.
Gerade in der aktuellen, wirtschaftlich unsicheren Zeit und mit den bestehenden Herausforderungen im Exportbereich scheint es mir noch wichtiger zu sein, dass unser Land existierende Werte und Wettbewerbsvorteile bewahrt, und dazu gehört eben ganz massgeblich die Herkunftsbezeichnung Schweiz. Flexibilität ist schon gut, aber wenn der Preis für die Flexibilität der Verlust der Glaubwürdigkeit ist, dann bezahlen Sie einen hohen Preis.
Man hat der Vorlage verschiedentlich vorgeworfen, dass sie zu kompliziert sei und für die Industrie eine unnötige administrative Zusatzbelastung zur Folge habe. Diese Argumentation ist aber ziemlich widersprüchlich, denn einerseits verlangt man vom Gesetzgeber zu Recht differenzierte Regeln, beispielsweise für Lebensmittel und Industrieprodukte. Diese Unterscheidung macht auch Sinn, denn die Konsumentinnen und Konsumenten haben an ein Glas Schweizer Bienenhonig, wie es die meisten von Ihnen auf Ihrem Pult haben, an einen Luzerner Rahmkäse und an eine Schweizer Qualitätspfanne nicht die gleichen Erwartungen. Andererseits ist der Bundesrat mit diversen Ausnahmeregelungen den Bedürfnissen der Industrie entgegengekommen. Das hat zwar die Vorlage dann wieder etwas komplizierter gemacht, dafür konnte der administrative Zusatzaufwand gerade deswegen merklich reduziert werden.
Zu guter Letzt darf man nicht vergessen, dass nun auch im Rahmen der Kommissionsberatungen noch weitere Unterscheidungen bei den Herkunftskriterien hinzugefügt worden sind. Wir werden über die Unterscheidungen, zum Beispiel über jene zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln, in der Detailberatung noch diskutieren. Doch dieser Schulterschluss in der Kommission zeigt insgesamt doch eindrücklich, dass der Wunsch nach einem stärkeren Schutz der Marke Schweiz unbestritten ist und dieses Ziel mit einer zwar differenzierten, aber dennoch glaubwürdigen Vorlage erreicht werden kann.
Herr Lehmann hat noch die Frage gestellt, ob für die Durchsetzung des neuen Rechts gemäss dieser Vorlage mehr Personal nötig sei bzw. sogar ein neues Bundesamt geschaffen werden müsse. Ich kann Ihnen versichern, Herr Lehmann, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum wegen dieser Vorlage keine einzige neue, zusätzliche Stelle schaffen wird. Ein neues Bundesamt werden wir ohnehin nicht schaffen. Das Institut für geistiges Eigentum wird aufgrund dieser Vorlage den Markt beobachten, und es kann bei Verstössen Strafanzeige erstatten. Das führt dann unter Umständen dazu, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden etwas stärker beansprucht werden, aber natürlich hoffen wir alle, dass es möglichst wenige Verstösse gegen diese Vorlage gibt.
Schliesslich wurde auch noch die Frage gestellt, ob Produkte wie zum Beispiel Ricola oder Basler Läckerli mit dieser Vorlage, wie der Bundesrat sie Ihnen vorschlägt und die Kommission sie vorbereitet hat, weiterhin als Schweizer Produkte durchgehen. Meine Auskünfte dazu sind jetzt mit dem Vorbehalt behaftet, dass ich die Rezeptur dieser Produkte ja nicht kenne, diese ist verständlicherweise geheim. Bei Ricola kann man immerhin sagen, dass der Trägerstoff dieses Bonbons Isomalt ist, und für Isomalt gibt es in der Schweiz einen Selbstversorgungsgrad null. Das ist also eben eine klassische Ausnahme. Es verbleiben dann noch die Kräuter, aber diese fallen wohl kaum ins Gewicht. Das Fazit ist deshalb, dass der wesentliche Fabrikationsschritt bei Ricola in der Schweiz stattfindet und Ricola mit dieser Vorlage [PAGE 487] deshalb keine Probleme haben sollte und die Rohstoffe auch importieren kann. Was die Basler Läckerli anbelangt: Auch hier ist natürlich die Rezeptur verständlicherweise geheim, aber alle Rohstoffe ausser Zucker fallen unter eine Ausnahme, also zum Beispiel die Nüsse oder der Honig. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Basler Läckerli, falls die Herstellung ebenfalls in der Schweiz stattfindet, auch punkto Rohstoffe mit dieser Vorlage keine Probleme haben sollten.
Ich freue mich also, dass sich die Reihen für diese Vorlage nach einer guten und zum Teil auch heftigen Diskussion in der Kommission jetzt wieder geschlossen haben. Ich stelle fest, dass grosse Teile der Wirtschaft, die Konsumentenverbände und auch die Landwirtschaft die Vorlage unterstützen und dass sie in weiten Teilen unbestritten ist. Damit besteht jetzt auch wieder die breite Allianz, die ja eigentlich zu dieser Vorlage, zu dieser Revision geführt hat: Es waren nämlich Frau Fetz und Frau Hutter, welche mit ihren Postulaten diese Revision angeregt hatten; das war eben schon damals eine breite Allianz.
Ich bitte Sie jetzt, auf die Vorlage einzutreten und dann im Rahmen der Detailberatung so zu entscheiden, dass diese breite Allianz auch nach der Beratung hinter dem Projekt stehen kann.