Lexipedia

Graf Maya · Nationalrat · 2012-03-15

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Im Namen der grünen Fraktion rede ich in Ergänzung zu meinem Fraktionskollegen zu Artikel 48b, wo es um die Regelung des Markenschutzes bei Lebensmitteln geht. Sie stellen anhand der vielen Einzelanträge fest, dass die Beantwortung der Grundfrage - Wie viel Schweiz an Rohstoffen und Herstellung muss drin sein, damit Schweiz draufstehen darf? - bei diesem Artikel sehr umstritten ist und die Regulierungen auch schwierig sind.

Für die grüne Fraktion sind glaubwürdige Swissness-Regeln für Lebensmittel wichtig. Sie müssen heute glaubwürdig sein und es bleiben. Die Konsumentinnen und Konsumenten erwarten bei Lebensmitteln, dass die Rohstoffe eines Schweizer Produktes grösstenteils aus der Schweiz stammen. Je stärker sich die Agrarmärkte öffnen, desto besser muss die Schweizer Landwirtschaft ihre Produkte positionieren können. Eine glaubwürdige Swissness-Vorlage ist also das zentrale Element der vom Bund und von den landwirtschaftlichen Marktakteuren entwickelten Qualitätsstrategie. Die grüne Fraktion wird daher mehrheitlich die Minderheit Sommaruga Carlo unterstützen, die auch für starkverarbeitete Lebensmittel einen Anteil von 80 Prozent am Rohstoffgewicht verlangt. [PAGE 486]

Grundsätzlich stellte eine Mehrheit der grünen Fraktion aber fest, dass gerade in Anbetracht dieses Seilziehens zwischen Nahrungsmittelindustrie einerseits und der Landwirtschaft, ihren Marktpartnern und den Konsumentinnen und Konsumenten andererseits angesichts der Schwierigkeit bei der Regulierungsdichte der Entwurf des Bundesrates bei Artikel 48b nach wie vor die beste Lösung wäre. Ich habe mir deshalb erlaubt, einen Einzelantrag zu stellen, der das Konzept des Bundesrates wiederaufnimmt. Ich bitte Sie zu beachten, dass der Titel auf meinem Antrag nicht richtig ist. Gemäss Bundesrat muss der Titel natürlich "Verarbeitete Naturprodukte" heissen, damit das Konzept in sich stimmt.

Ein paar Vorteile dieses Antrages: Das Konzept des Bundesrates verlangt als einziges Kriterium einen Anteil von 80 Prozent am Rohstoffgewicht. Das Konzept unterscheidet nicht zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln. Das Konzept kombiniert klare Anforderungen mit ebenfalls klaren Ausnahmeregelungen. Es regelt das Wesentliche auf Gesetzesstufe, überlässt die Details aber korrekterweise den Verordnungen. Kurz: Es ist auch zum Lesen und Verstehen übersichtlicher.

Zum hohen Regelungsbedarf: Sie haben es gesehen, trotz ausführlicher Diskussion in den Kommissionen gab es bisher keinen Kriterienkatalog, welcher zuverlässig und flächendeckend zwischen starker und schwacher Verarbeitung von Lebensmitteln unterscheiden kann. Es ist zu befürchten, dass es eine aufwendige Bürokratie und Kontrolle gibt. Für starkverarbeitete Lebensmittel wird nämlich gemäss Kommissionsantrag zusätzlich zum Rohstoffanteil ein weiteres Kriterium eingeführt: die Herstellungskosten. Diese müssen durch die Betriebe erhoben und durch die Behörde kontrolliert werden. Welcher Betrieb legt diese Daten gerne offen? Diese Kontrolle ist aufwendig und auch teuer - und sie frisst den Mehrwert.

Noch ein Wort zur Ungleichbehandlung ähnlicher Lebensmittel: Stellen Sie sich ein schwachverarbeitetes Fruchtjoghurt vor; das wird anders behandelt als ein Müslijoghurt mit Getreideflocken, das unter "starkverarbeitet" fallen würde. Ein pasteurisierter Obstsaft gilt als schwachverarbeitet, ein aus Sirup rückverdünnter Obstsaft als starkverarbeitet, mit einer mehrstufigen Verarbeitung. Das Fazit ist sicher, dass dies alles nicht zur Glaubwürdigkeit der Swissness bei Lebensmitteln beiträgt.

Bei der Auszeichnung mit dem Schweizerkreuz sind Lebensmittel ein besonders sensibler Bereich. Tragen wir also Sorge zur glaubwürdigen Swissness.

Graf Maya · Nationalrat · 2012-03-15 | Lexipedia | Lexipedia