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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-15

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Im Unterschied zu meinem Vorredner kann ich Ihnen relativ genau sagen, was unsere Fraktion hier in diesem Zusammenhang macht: Sie wird nämlich die Minderheit Sommaruga Carlo - soweit mir bekannt ist - geschlossen unterstützen. Das heisst, sie ist der Ansicht, dass 80 Prozent des Gewichtes des Rohstoffes aus der Schweiz stammen müssen, damit ein starkverarbeitetes Lebensmittel unter dem Label Swiss fahren kann. Das heisst, die Minderheit Sommaruga Carlo möchte die Grenze hier höher ansetzen.

Sie müssen die Bestimmung in ihrer Gesamtheit sehen. Der Kunde geht bei einem als schweizerisch bezeichneten Lebensmittel davon aus, dass der Rohstoff aus der Schweiz stammt. Die Diskussion ist also eine andere als bei einem Industrieprodukt. Wir sind der Ansicht, dass bei den Lebensmitteln der Anteil des Rohstoffes absolut entscheidend ist. Wenn also ein Lebensmittel als Swiss bezeichnet wird, gehe ich davon aus, dass das Lebensmittel eben aus der Schweiz stammt.

Der Satz von 80 Prozent scheint sehr hoch zu liegen, 80 Prozent sind relativ viel. Wenn Sie aber die verschiedenen Ausnahmebestimmungen ansehen, dann stellen Sie fest, dass diese 80 Prozent sehr stark relativiert sind. Sie sinken sukzessive bei den konkreten Beispielen. Für die Berechnung des Anteils können diejenigen Rohstoffe abgezogen werden, die nicht in der Schweiz produziert werden können oder nicht in genügender Menge vorhanden sind, beispielsweise Kakao, der - soweit ich weiss - nicht oder sicherlich nicht in genügender Menge in der Schweiz produziert werden kann. Das spielt für die Schokolade keine Rolle, den können Sie also schon abziehen. Je nach Selbstversorgungsgrad müssen bestimmte Rohstoffe gar nicht oder nur zur Hälfte berücksichtigt werden, also auch bei denjenigen Lebensmitteln, die zwar in der Schweiz produziert werden können, bei denen die Rohstoffe aber nicht in ausreichendem Masse vorhanden sind - auch da kann man reduzieren.

Wenn also verlangt wird, dass die Rohstoffe in einem bestimmten Umfang aus der Schweiz stammen müssen, dann geht es nur um die Rohstoffe, die in der Schweiz hergestellt werden können und deren Selbstversorgungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Wenn also die Mehrheit nun 60 Prozent verlangt, dann bedeutet das, dass wir in der Realität bei einem Produkt, das laut Mehrheit unter dem Label Swiss fahren soll, mit einem Rohstoffanteil von unter 50 Prozent, teilweise weit unter 50 Prozent fahren. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, und es ist nicht im Sinne der Konsumenten.

Im Sinne der Konsumenten ist ein Anteil von 80 Prozent, realistisch betrachtet, bereits ein Kompromiss. Eigentlich müssten wir 100 Prozent verlangen, denn mit den Ausnahmebestimmungen könnten wir eigentlich perfekt mit 100 Prozent arbeiten. 100 Prozent würde bedeuten, dass diejenigen Produkte, die in ausreichendem Mass in der Schweiz hergestellt werden, auch aus der Schweiz stammen müssen, damit man mit dem Label Swiss fahren kann. Das könnten wir eigentlich verlangen. Nun machen wir sogar noch einen Kompromiss: Wir sagen, dass 80 Prozent uns auch genügen. Aber dieser Kompromiss ist die rote Linie, bei der wir ansetzen müssen - alles andere ist eine Verwässerung. Wie Sie wissen, gibt es ein ganzes Konzert von Einzelanträgen, die hier vorliegen. Wir sagen grundsätzlich Nein zu den Anträgen, die zu einer Verwässerung der Vorlage führen, und Ja zu den Anträgen, die zu ihrer Stärkung beitragen.

Das heisst: Wir unterstützen den Einzelantrag von Graffenried nicht. Den Einzelantrag Gmür, der eine Sonderregelung für die Gastronomie möchte, lehnen wir ebenfalls ab. Zustimmen werden wir dem Einzelantrag Pezzatti, der eine Stärkung verlangt. Wir werden auch den Einzelantrag Brunner unterstützen. Er ist zwar nur auf Milch und Milchprodukte gemünzt - wir möchten eigentlich 100 Prozent für alle Rohstoffe verlangen -, aber immerhin befindet sich Herr Brunner ausnahmsweise, wie ich sagen muss, einmal auf dem richtigen Weg, und wir werden ihn also unterstützen. Der Einzelantrag Noser bringt eine Schwächung: Gemäss diesem Antrag sollen die Ausnahmebestimmungen bezüglich Selbstversorgungsgrad reduziert werden. Wir werden diesen Antrag ebenso wie den Einzelantrag Vogler ablehnen. Zustimmung von uns erhält dagegen der Einzelantrag Parmelin; er will hier die Ausnahmemöglichkeiten reduzieren. Dazu sagen wir Ja. Ebenfalls unterstützen werden wir den Einzelantrag Graf Maya, der die Unterscheidung zwischen stark- und schwachverarbeiteten Lebensmitteln aufheben will. Auch das finden wir sinnvoll.