Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-03-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Bei diesem Herzstück der Vorlage war der Entscheidungsablauf in der Kommission wie folgt: Wir entschieden uns zuerst für die Unterscheidung zwischen starkverarbeitet und schwachverarbeitet, im Bewusstsein, dass die Unterscheidung schwierig sein wird, aber machbar. Und weil die Unterscheidung detailreich ist, gehört sie in die Verordnung, nicht ins Gesetz. Wir gelangten zur Auffassung, dass die Frage, was "Swiss made" ist, bei einem schwachverarbeiteten und bei einem starkverarbeiteten Produkt unterschiedlich zu beantworten ist: Beim schwachverarbeiteten Produkt spielt die Qualität des Naturproduktes eine grössere Rolle als beim starkverarbeiteten. Bei einem Basler Läckerli wissen die meisten Leute nicht, was genau drin ist, und bei einem Kambly-Biskuit auch nicht. Für sie ist wichtig, dass sie in der Schweiz hergestellt worden sind. Deswegen haben wir uns mit 17 zu 7 Stimmen für diese Unterscheidung entschieden.
Bei den Gewichtsanteilen waren wir zuerst der Auffassung, dass man die beiden Kriterien alternativ anwenden sollte: Herstellung und/oder Rohstoff. Mit der Kumulation haben wir dann den Anteil der Rohstoffe von 80 auf 60 Prozent reduziert, um das Fuder nicht zugunsten der Landwirtschaft und zulasten der verarbeitenden Industrie zu überladen. Das ist das Konzept, das wir mit 14 zu 5 Stimmen verabschiedet haben.
Der Antrag von Graffenried, Forschung und Design zu berücksichtigen, würde diese Reduktion bei den Rohstoffen teilweise wieder rückgängig machen. Der Antrag Gmür geht völlig am Problem vorbei. Der Wirt ist nicht das Objekt der Swissness. Er setzt Lebensmittel ein, die nur AOC-geschützt sind, nicht nach dem Lebensmittelgesetz wie beispielsweise Käse, der nicht mehr erfasst würde.
Zu den Anträgen Pezzatti, Vogler und Noser ist das Wesentliche gesagt. Eine Annahme des ersten wäre eine Verschärfung zugunsten der Landwirtschaft. Die beiden anderen Anträge würden eine massive Verschärfung zugunsten der Verarbeitungsindustrie bedeuten.
Zum Antrag Brunner müssen wir sagen: Es gibt in der Schweiz noch andere Produkte mit einem Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent: Butter, Käse, Birnen, Äpfel zu Most- und Brennzwecken beispielsweise. Wieso nehmen Sie diese Produkte nicht in Ihren Antrag auf? Eine Lex Milch passt nicht in dieses Konzept.
Und schliesslich noch zum Antrag Guhl: Die Kommission hat diese Frage in einem anderen Zusammenhang diskutiert. Sie wollte bei der Aufteilung in starkverarbeitete und schwachverarbeitete Lebensmittel nicht an die Zolltarifstufen anknüpfen. Und ebenso wenig wollen wir gemäss Antrag Guhl an die zollrechtlichen Bestimmungen anknüpfen. Es könnte dann nämlich sein, dass beispielsweise ein Textilprodukt für eine Produktionsstufe aus der Schweiz exportiert und dann wieder importiert und deswegen nur zu 50 Prozent in der Schweiz hergestellt werden müsste, ein anderes Produkt hingegen, das zur Ergänzung der Produktelinie nicht ausgeführt werden müsste, dem 60-Prozent-Anteil unterläge. Das finden wir falsch.
Wir bitten Sie, diese Einzelanträge abzulehnen und unserem Konzept zu folgen.