AB 124089
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-27
Wortprotokoll
Sie wissen, ich bin Präsidentin dieses Initiativkomitees. Ich habe als damalige Nationalratspräsidentin zusammen mit dem damaligen Ständeratspräsidenten, der soeben eigentlich auch im Namen der Initianten gesprochen hat, das Präsidium übernommen.
Die Forderung unserer Initiative "Jugend und Musik" ist unmissverständlich. Der neue Artikel 67a der Bundesverfassung, "Musikalische Bildung", verlangt in Absatz 1: "Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen." Und in Absatz 2 heisst es: "Der Bund legt Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter." Dieser Text ist einfach und beinhaltet klare Aufträge. Die musikalische Bildung soll als selbstverständlicher Teil der Grundausbildung in der Verfassung verankert werden. Das Singen und Musizieren soll [PAGE 3] Bestandteil des allgemeinen Unterrichts sein, und darüber hinaus sollen alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, spezifisch in Musikschulen gefördert zu werden. Besondere Talente können gezielt unterstützt werden.
Ich bin der WBK unseres Rates dankbar, dass sie den Text des ersten Absatzes gemäss Initiative jetzt für den Gegenentwurf übernommen hat. Er ist Kern unserer Forderung: Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung. Das ist mehr als der Beschluss des Ständerates. Mit der Förderung der musikalischen Bildung soll das Singen und Musizieren selbstverständlicher, wichtiger Teil des Bildungsauftrages sein. Wir wollen nicht einfach mehr speziellen Musikunterricht; das würde dem beschlossenen Gegenvorschlag des Ständerates entsprechen. Damit wird für das Initiativkomitee also ein ganz wichtiger Teil umgesetzt. Wir anerkennen auch, dass der Bund jetzt in Absatz 2 verpflichtet wird, unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze zu erlassen für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.
Im gesamten Bildungsbereich gibt es kein Fach, das mit einer ähnlichen Zugangssperre leben muss wie die musikalische Bildung. Die Möglichkeit zum aktiven Musizieren hängt sehr oft von der Dicke des Portemonnaies der Eltern ab. Deshalb muss der Zugang zum Musizieren für alle Kinder möglich sein, und das kann mit diesem Absatz 2 erfüllt werden.
Nun fehlt aber noch ein wichtiger Teil unserer Initiative, nämlich dass der Bund auch Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen festlegt. Mit dem neuformulierten Absatz 1bis tun wir uns etwas schwer. Die Version der Mehrheit ist uns zu unverbindlich formuliert, sie nimmt einfach die ursprüngliche Fassung des Ständerates wieder auf. Die Minderheit hingegen bildet den Wortlaut des Bildungsartikels ab und gibt dem Bund wenigstens die Möglichkeit zum Eingreifen, wenn die Kantone nicht handeln. Wir hatten ein Gespräch mit Herrn Bundesrat Berset. Wir haben gewisse Entwicklungen im Bundesrat zur Kenntnis genommen, sie werden uns nachher sicher vom Bundesrat mitgeteilt werden. Das Initiativkomitee baut auf Möglichkeiten der Umsetzbarkeit. Wir möchten unsere Anliegen, wie sie von den 660 000 Mitgliedern getragen werden, in der Verfassung verankert wissen und haben Ihnen einen Brief geschrieben, wie wichtig uns die Initiative ist. Wir bieten aber auch Hand für eine Lösung wie diejenige der Minderheit Seydoux, deren Umsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich Kantone und Bund uns auch als gangbarer Weg erscheinen.
Ich werde mich zum Mehrheitsantrag und zum Minderheitsantrag nicht mehr äussern, ich habe hier jetzt als Präsidentin des Initiativkomitees zu erkennen gegeben, dass die Minderheit Seydoux wahrscheinlich Hand bietet für eine weitere Annäherung. Deshalb werde ich diese Minderheit unterstützen.