Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-06-11
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-11
Wortprotokoll
Herr Raggenbass hat seine Motion im Oktober 1999 eingereicht, zu einem Zeitpunkt also, in dem immer noch sehr viele Flüchtlinge aus dem Kosovokrieg in der Schweiz vor den Schrecken der Verfolgung und Misshandlung Schutz suchten und sich erholten und sich nicht als "Gesundheitstouristen" in der Schweiz aufhielten, wie sich Herr Raggenbass ausdrückte. Inzwischen sind die meisten von ihnen in ihr Herkunftsland zurückgekehrt, und die Flüchtlingszahlen sind massiv zurückgegangen.
Im Wissen darum, dass Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlinge, höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt und in verstärktem Masse auf medizinische Leistungen angewiesen sind und diese auch beanspruchen, haben BFF und BSV nach Lösungen gesucht, die zu einer Kostensenkung bei qualitativ gleich bleibenden Leistungen führen könnten.
Schon im Oktober 1999, praktisch gleichzeitig mit der Einreichung der Motion, wurden die Kantone verpflichtet, mit einer Änderung der Asylverordnung 2 die Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer für diesen Personenkreis einzuschränken. Anfang dieses Jahres wurden die Gesundheitspauschalen an die Kantone neu berechnet. Inzwischen sind in fast allen Kantonen die Einschränkungen des Zuganges mittels HMO oder Gatekeeping-Modellen umgesetzt und Einzelversicherungen eingeführt worden. Bloss in einigen wenigen Kantonen haben die Ärzte - notabene negativ - auf die Einschränkung reagiert.
Die Probleme im Zusammenhang mit der Krankenversicherung von Schutzbedürftigen und Asylsuchenden sollen aber auch Gegenstand der nächsten Asylgesetzrevision sein, die demnächst in die Vernehmlassung gehen wird. Die Idee ist, dass in diesem Zusammenhang das KVG geändert wird. Das Ziel ist aber nicht die Einschränkung der Qualität der medizinischen Leistungen gegenüber Asylsuchenden, sondern die Schaffung neuer Anreizmodelle für die Kantone und die Leistungsträger bei gleichzeitiger Gewährleistung des Zugangs zu den notwendigen medizinischen Leistungen unter Entlassung der Leistungsträger aus dem Risikoausgleich.
Dass eine umfassende Neugestaltung gerade in diesem Bereich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, wissen wir als Politikerinnen und Politiker; das versteht sich von selbst. Jedenfalls kann man nicht sagen, die Bundesbehörden seien untätig geblieben. Es wurde zudem eine Strategiestudie erarbeitet, die vom Bundesamt für Gesundheit herausgegeben worden ist. Herr Raggenbass, vielleicht können Sie mir einen Moment Ihr Ohr leihen; ich würde Ihnen diese Studie zu Migration und Gesundheit, die im März 2001 veröffentlicht worden ist, gerne zur Lektüre empfehlen. Sie enthält sehr interessante Informationen über die Hintergründe und die Zusammenhänge zwischen Migration und Gesundheit.
Der Hauptgrund, weshalb die Motion Raggenbass dringend abgelehnt werden muss, ist aber ein anderer: Herr Raggenbass verlangt nämlich nicht nur eine Einschränkung der medizinischen Leistungen, sondern die Einführung einer Karenzfrist für medizinische Leistungen. Was heisst das? Wenn die medizinische Hilfe auf Notfälle beschränkt werden soll: Müssten dann die Ärzte die Hilfe verweigern, wenn es sich nur um gewöhnliche Krankheiten handelt, aber der Versicherungsschutz erst nach drei, sechs oder zwölf Monaten gewährt wird? Sollen Lungenentzündungen, Magengeschwüre oder auch nur gewöhnliche Grippen nur noch mit Aspirin behandelt werden dürfen?
Auch wir haben ein Interesse an guten medizinischen Leistungen gegenüber Asylsuchenden und Schutzbedürftigen. Schon bei ihrem Eintritt in die Schweiz werden die Leute bei den Empfangsstellen gründlich auf ihren [PAGE 660] Gesundheitszustand hin untersucht. Unser Interesse ist, dass nicht von Menschen aus fremden Ländern Krankheiten in die Schweiz eingeschleppt werden, die allenfalls ansteckend sind.
Ich habe mich erkundigt, ob es in anderen Ländern tatsächlich Modelle für eine Karenzfrist gibt, wie Herr Raggenbass sie verlangt. Das ist nicht der Fall, und das hat auch seinen Grund: Diese Modelle sind nämlich in der Praxis untauglich; das würde dazu führen, dass pflichtbewusste Ärztinnen und Ärzte jede Krankheit als Notfall definieren müssten, wenn sie ihrer Pflicht nachkommen wollten.
Ihr Vorstoss rennt also einerseits offene Türen ein und ist andererseits unmenschlich und eines reichen Landes wie der Schweiz unwürdig.
Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss abzulehnen.